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Vorlage - VO/10703/23  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
27.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Bereich des geplanten Neubaugebietes Wienebüttel, soll für den Bereich der festgesetzten Wohngebiete der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ geändert werden. Die Änderung betrifft ausschließlich die textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 (Satz 2), 4 und 14.1 bis 14.4 und ggf. die zugehörigen Planzeichen. Die Festsetzungen sollen klarstellend geändert werden, sodass die in der mündlichen Gerichtsverhandlung deutlich gewordenen Unklarheiten in Zukunft geklärt sind.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren mit nur einem Beteiligungsschritt (ohne frühzeitige Beteiligung), der auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt wird sowie ohne Umweltprüfung, ohne Umweltbericht, ohne Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung.

Vor der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll eine fachgutachterliche Überprüfung der Empfehlungen der dem Ursprungsplan zugrunde gelegten schalltechnischen Untersuchung erfolgen.

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 11 ha.

Die geänderten textlichen Festsetzungen und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Ziel ist ein zukunftsfähiges, klimafreundliches Quartier (z.B. Wärmeversorgung durch Erdwärme/kalte Nahwärme)

Jede Bebauung bringt Versiegelung mit sich, bei Bauvorhaben fallen grundsätzlich Emissionen durch den Transport von Baustoffen etc. an.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Energiekonzept r ein in hohem Maße selbstversorgendes, CO2-neutrales Wohngebiet.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (479 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich der im Bebauungsplan Nr. 174 festgesetzten Wohngebiete wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der 1. Bebauungsplanänderung ist die klarstellende Änderung der textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 Satz 2, 4 und 14.1 bis 14.4 sowie ggf. der zugehörigen Planzeichen.
  3. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs 1 BauGB, die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.