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Auszug - Information zu den Voraussetzungen zur Inkraftsetzung der als Satzung beschlossenen Bauleitpläne im Bereich des Flugplatzes  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.06.2023    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/10454/23 Information zu den Voraussetzungen zur Inkraftsetzung der als Satzung beschlossenen Bauleitpläne im Bereich des Flugplatzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Eberhard
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass dieser Sachverhalt vielschichtig sei und schon einige Zeit zurückliege. Im Jahr 2020 habe es ein Bürgerbegehren gegeben, bei welchem für den Erhalt des Flugplatzes gestimmt wurde. Daraufhin habe die FDP-Fraktion die Inkraftsetzung der Bebauungspläne im Bereich des Flugplatzes beantragt.

Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass die verschiedenen Bebauungspläne sowie der Flächennutzungsplan nicht rechtskräftig sind, da sie nie bekanntgemacht wurden. Sie stellt die bestehenden Bebauungspläne Nr. 60 und Nr. 61 vor und erläutert für welchen Bereich des Flugplatzes Teilaufhebungen dieser Bebauungspläne notwendig seien. In Kraft zu setzen sei der B-Plan Nr. 83 sowie die B-Pläne Nr. 60, 2. Änderung und Nr. 61, 2. Änderung.

Die Verwaltung habe ein Gutachten zu der Frage, ob die Bebauungspläne von damals rechtmäßig in Kraft gesetzt werden können, beauftragt. Dies sei durch das Gutachten positiv bewertet. Es sei das Recht anzuwenden, dass zu der Zeit der Erstellung des B-Planes gegolten habe. Der Vorschlag sei r diese B-Pläne einen Umweltbericht zu beauftragen. Weitreichende Grundlagen z.B. eine Biotoptypkartierung für dieses Gelände und eine Kartierung der Haubenlerche habe man bereits im Hause. Diese würden aktualisiert, um zu sehen, ob sich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergeben. Sollte dies der Fall sein, könnte der Ausgleich voraussichtlich auf dem Gelände des Flugplatzesglich sein.

Die Genehmigung „Sonderlandeplatz Lüneburg“ sei durch die Bezirksregierung Weser Ems am 11.01.1995 erteilt worden. Die Überwachung erfolge durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Geschäftsbereich Luftverkehr am Standort Wolfenbüttel.

Ratsherr Gros ist dankbar, dass Klarheit und eine eindeutige Rechtslage für diesen Bereich entsteht.

Ratsherr Grimm erkundigt sich, weshalb die Bebauungspläne nicht bekannt gemacht worden, auf welcher Grundlage derzeit gebaut wird und ob ein Umweltgutachten zwingend erforderlich ist.

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Umweltbericht das Angebot einer Kompromisslösung ist, um die sich ändernde Gesetzgebung zu berücksichtigen. Die Genehmigungen seien nach § 33 BauGB erteilt worden. Weshalb die B-Pläne nicht bekanntgemacht worden, könne sie nicht beantworten, da es bereits vor ihrer Zeit als Stadtbaurätin ge. Man habe vermutlich auf ein Lärmgutachten und einen Grundstückstausch gewartet, sodass es schlichtweg in Vergessenheit geraten ist. Sie sei sich sicher, dass in der Vergangenheit niemand diese Bebauungspläne verhindern oder blockieren wollte.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, bestätigt, dass es heute um die Korrektur dieses Sachverhalts gehe.

Ratsfrau Lotze erkundigt sich nach einem Zeitplan für das Verfahren.

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Kostenangebote eingeholt worden und man auch einen Haushaltsansatz habe. Über einen Zeitrahmen habe man noch nicht gesprochen. Man werde die Leistungen ausschreiben und den Zeitplan erfragen. Es könne sein, dass eine komplette Vegetationsperiode betrachtet wird und die Ergebnisse im nächsten Sommer vorgestellt würden.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass zur Vorbereitung der Inkraftsetzung der als Satzung beschlossenen Bebauungspläne Nr. 83 „Bei Alt Bilm / Landebahn“, Teilaufhebung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Ehemaliger Flugplatz“, Teilaufhebung und 2. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 61 „Ehemaliger Flugplatz / Bei Alt Bilm“ sowie der mit einem Feststellungsbeschluss versehenen und genehmigten 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Teilbereich „Bei Alt Bilm / Landebahn“ eine Umweltprüfung im Bereich dieser Pläne durchgeführt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_ABS 19_06. Flugplatz (3352 KB)