Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass
die Jahresrechnungen 2004 der Stadt Lüneburg und der von ihr verwalteten
Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof wie folgt
feststellt sind.
1. Haushaltsrechnung
der Stadt Lüneburg
1.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 176.832.498,20
€
Ausgaben 209.403.578,25 € 32.571.080,05
€
1.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 28.067.035,35 €
Ausgaben 28.067.035,35 € 0,00 €
Sollfehlbetrag 32.571.080,65 €
2. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Graal
2.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 341.309,54 €
Ausgaben 341.309,54 € 0,00 €
2.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 95.589,60 €
Ausgaben 95.589,60 €
0,00 €
Sollergebnis
0,00 €
3. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Großen Heiligen Geist
3.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 1.097.031,89 €
Ausgaben 1.097.031,89 € 0,00 €
2.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 380.552,91 €
Ausgaben 380.552,91 €
0,00 €
Sollergebnis
0,00 €
4. Haushaltsrechnung
des Hospitals St. Nikolaihof
4.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 499.240,30 €
Ausgaben 499.240,30 €
0,00 €
4.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 609.443,99 €
Ausgaben 609.443,99 €
0,00 €
Sollergebnis
00,0 €
b) Der Rat der Stadt Lüneburg
nimmt Kenntnis von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Lüneburg über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004 und der
dazu gefertigten Stellungnahme des Oberbürgermeisters.
Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2004.
(1)