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Sachverhalt: Der Niedersächsische Landtag hat am
09.11.2005 das Gesetz über die Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur
Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften verabschiedet. Ein Schwerpunkt
ist die Einführung des Neues Kommunalen Rechnungswesens (NKR). Das NKR ist ein
kaufmännisch orientiertes Rechnungs- und Steuerungswesen (landläufig
"Doppik")- genannt.) mit den drei Komponenten Vermögens-, Erfolgs-
und Finanzrechnung. Die Komponenten der Finanz- und Ergebnisrechnung werden auf
Budget- und Produktebene abgebildet und lösen den bisherigen kameralen Haushalt
ab. Die neuen Regeln treten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Nds. Gesetz-
und Verordnungsblatt am 01.01.2006 in Kraft. Der Rat der Stadt Lüneburg hat mit
Beschluss vom 25.03.2004 die Verwaltung beauftragt, das NKR bei der Stadt
Lüneburg zum 01.01.2008 einzuführen. Mit der Umsetzung wurde eine Projektgruppe
beauftragt, die einen Zeitablauf- und Aktivitätenplan erstellt hat. Für die
Stadt Lüneburg ist ein „weicher Umstieg“ auf das neue Rechnungswesen
vorgesehen, wie in den niedersächsischen Modellkommunen Uelzen und Salzgitter.
Der „weiche Umstieg“ sieht einen Parallelbetrieb ab dem 01.01.2007 vor d. h.,
das NKR wird bereits parallel im Hintergrund mitgeführt, bevor es zum Haushaltsjahr
2008 das kamerale Rechnungswesen ablösen soll. Nach den Übergangsvorschriften zum
NKR können durch Beschluss des Hauptorgans der Kommune die bisherigen
Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung zum Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen und die zugehörigen Verordnungsregelungen, insbesondere der
Gemeindehaushaltsverordnung, für bis zum Haushaltsjahr 2011 anwendbar erklärt
werden, wenn ein Umstieg noch nicht beabsichtigt oder aus anderen Gründen noch
nicht durchführbar ist. Anderenfalls sind per 01.01.2006 die neuen Regelungen
zum Rechnungswesen zu beachten. Die Verwaltung beabsichtigt einen Umstieg auf das NKR wie vom Rat beschlossen nach dem 01.01.2006. Um für die Zeit bis zum Umstieg auf das NKR am 01.01.2008 noch kameral nach derzeitigem Recht das Finanzwesen führen zu können, muss auch die Stadt Lüneburg die Option nutzen, für die Übergangsfrist, mindestens bis zum selbst bestimmten Umstellungszeitpunkt des 01.01.2008, nach altem Recht zu verfahren. Hiervon werden nach Einschätzung der
Verwaltung fast alle niedersächsischen Kommunen Gebrauch machen, da nur
vereinzelt bei den Kommunen bereits zum 01.01.2006 auf das NKR umgestiegen
werden kann. Von dieser Option, welche die
Anwendung des bisherigen Haushaltsrechts bis zum Jahr 2011 zulässt, sind nur
die Regelungen betroffen, die sich auf die Einführung des kaufmännisch orientierten
Rechnungswesens beziehen. Die übrigen Änderungen der NGO und dazugehörige Verordnungen
sind hiervon nicht betroffen und treten zum 01.01.2006 in Kraft. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die Stadt Lüneburg nutzt die Optionsmöglichkeit des Artikels 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 15/2324), und wendet bis zum Umstellungszeitpunkt auf das NKR am 01.01.2008 die im o. g. Artikel genannten Bestimmungen und zugehörige Verordnungsregelungen in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung an. |
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