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Sachverhalt: Im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde für das Jahr 2005 unter lfd. Nr.
41-04-2004 eine Kürzung der Zuschüsse an die drei Museumsvereine -
Museumsverein
für das Fürstentum Lüneburg, -
Förderkreis
Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V., -
Naturwissenschaftlicher
Verein f.d. Fürstentum Lüneburg, vom
Rat beschlossen . Die
Konsolidierungsmaßnahme sieht eine Zuschusskürzung von 10 % bei den beiden
großen Museen (Museum f.d. Fürstentum Lüneburg und Deutsches Salzmuseum) und 5%
beim Naturmuseum vor. Weiterhin soll die bisherige Indexklausel für 5 Jahre
ausgesetzt werden. Bei
der Umsetzung stellte sich bei den betroffenen Instituten heraus, dass der
Übergangszeitraum nicht einzuhalten war, da die Mittelkürzungen nur durch
Einsparungen bei den Personalkosten hätten aufgefangen werden können. Am
Beispiel des Deutschen Salzmuseums wird dieses deutlich: Der
Zuschuss der Stadt Lüneburg wird zu 100 % zur Abdeckung des vorhandenen fest
eingestellten und unbefristeten Personals verwandt. Der Jahreszuschuss wird
rückwirkend für das vorangegangene Haushaltsjahr gezahlt. Die Umsetzung der
Konsolidierungsmaßnahme hätte beim Deutschen Salzmuseum dazu geführt, dass
einer der Beschäftigten hätte über betriebsbedingte Kündigungen 2005 entlassen
werden müssen. Dies ist jedoch gem. der Vereinbarung mit dem Personalrat
ausgeschlossen. Der Förderverein des Salzmuseums ist aber auch nicht in der
Lage, den fehlenden Betrag in Höhe von rd. 20.000 EUR zusätzlich aufzubringen. Dieser
Effekt war durch die Konsolidierungsmaßnahme nicht beabsichtigt gewesen. Es
gab daher verschiedene Gespräche zwischen den Vereinsvorständen und der
Verwaltung. Daraus
ergibt sich folgende Lösung:
Die
vorgeschlagene Regelung hat folgende haushaltsrechtliche Auswirkungen: 1. Bei der Haushaltsstelle 3100.71810 Zuschuss Musuemsverein f.d. Fürstentum Lüneburg eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von 25.200,- € 2. Bei
der Haushaltsstelle 3100.71820
Förderkreis Industriedenkmal Saline e.V.
eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von 31.500,- € 3.
Bei
der Haushaltsstelle 3100.71830 Naturwissenschaftlicher Verein f.d.
Fürstentum Lüneburg eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von
2.700,- € Es
müssen zusätzliche Mittel in Höhe von
59.400,00 € überplanmäßig
bereitgestellt werden. Die
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Konzessionsabgabe „Strom“. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 40,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: 59.400,- € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Haushaltsstelle:
Einnahmen / Konzessionsabgabe „Strom“ Haushaltsjahr: 2005 Anlagen: Graphische
Übersicht
Beschlussvorschlag:
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