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Vorlage - VO/1782/05  

 
 
Betreff: Zuschüsse an die Museumsvereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
08.12.2005 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde für das Jahr 2005 unter lfd. Nr. 41-04-2004 eine Kürzung der Zuschüsse an die drei Museumsvereine

 

-          Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg,

-          Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V.,

-          Naturwissenschaftlicher Verein f.d. Fürstentum Lüneburg,

 

vom Rat beschlossen

.

Die Konsolidierungsmaßnahme sieht eine Zuschusskürzung von 10 % bei den beiden großen Museen (Museum f.d. Fürstentum Lüneburg und Deutsches Salzmuseum) und 5% beim Naturmuseum vor. Weiterhin soll die bisherige Indexklausel für 5 Jahre ausgesetzt werden.

 

Bei der Umsetzung stellte sich bei den betroffenen Instituten heraus, dass der Übergangszeitraum nicht einzuhalten war, da die Mittelkürzungen nur durch Einsparungen bei den Personalkosten hätten aufgefangen werden können.

 

Am Beispiel des Deutschen Salzmuseums wird dieses deutlich:

Der Zuschuss der Stadt Lüneburg wird zu 100 % zur Abdeckung des vorhandenen fest eingestellten und unbefristeten Personals verwandt. Der Jahreszuschuss wird rückwirkend für das vorangegangene Haushaltsjahr gezahlt. Die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme hätte beim Deutschen Salzmuseum dazu geführt, dass einer der Beschäftigten hätte über betriebsbedingte Kündigungen 2005 entlassen werden müssen. Dies ist jedoch gem. der Vereinbarung mit dem Personalrat ausgeschlossen. Der Förderverein des Salzmuseums ist aber auch nicht in der Lage, den fehlenden Betrag in Höhe von rd. 20.000 EUR zusätzlich aufzubringen.

 

Dieser Effekt war durch die Konsolidierungsmaßnahme nicht beabsichtigt gewesen.

 

Es gab daher verschiedene Gespräche zwischen den Vereinsvorständen und der Verwaltung.

 

Daraus ergibt sich folgende Lösung:

 

  1. Ein fest angestellter Mitarbeiter des Deutschen Salzmuseums wird auf eine freigewordene Stelle in der Botenmeisterei der Stadt Lüneburg umgesetzt. Dies ist inzwischen im November 2005 erfolgt.
  2. Beim Museum für das Fürstentum Lüneburg ist der bisherige Hausmeister Mitte des Jahres in Rente gegangen. Der Vorstand hat sich verpflichtet, die eingesparten Personalkosten des Hausmeisters für 6 Monate zweckgebunden für die dringend notwendige Heizungssanierung zu verwenden. Dies entspricht auch dem Vertrag mit dem Museumsverein, in dem sich beide Vertragspartner verpflichten bei größeren Investitionen gemeinsam eine Finanzierung sicherzustellen.
  3. Die Konsolidierungsmaßnahme wurde – was den Wegfall der Indexklausel betrifft – ab 01.01.2005 umgesetzt. Die Reduzierung des jährlichen Zuschusses wird um 1 Jahr verschoben, d.h. sie beginnt ab dem 01.01.2006.

 

Die vorgeschlagene Regelung hat folgende haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

1.  Bei der Haushaltsstelle  3100.71810

     Zuschuss Musuemsverein f.d. Fürstentum Lüneburg

    eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von 25.200,- €

 

2.  Bei der Haushaltsstelle  3100.71820

     Förderkreis Industriedenkmal Saline e.V.

    eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von 31.500,- €

 

3.    Bei der Haushaltsstelle   3100.71830

     Naturwissenschaftlicher Verein f.d. Fürstentum Lüneburg

     eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von 2.700,- €

 

 

Es müssen zusätzliche Mittel in Höhe von   59.400,00 €    überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Konzessionsabgabe „Strom“.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          40,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:         59.400,- €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Haushaltsstelle:         Einnahmen / Konzessionsabgabe „Strom“

            Haushaltsjahr:            2005

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Graphische Übersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_KPA 08-12-05 (21 KB) PDF-Dokument (3 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die beschlossene Konsolidierungsmaßnahme (Nr. 41-04-2004) beginnt mit der Aussetzung der Indexklausel ab dem 01.01.2005; mit der Reduzierung des Zuschusses um    10 % wird ab dem 01.01.2006 begonnen.
  2. Die Verträge mit den Vereinen sind entsprechend zu modifizieren.
  3.  59.400,00 € werden überplanmäßig bereitgestellt.
  4. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Konzessionsabgabe „Strom“.