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Vorlage - VO/1695/05  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt und von der Stadt verwalteten Hospitäler für das Haushaltsjahr 2004 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Ostermann, Christine
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) beschließt der Rat über die Jahresrechnungen bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Anlagen zur Jahresrechnung sind der Vorlage beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004 erstellt. Die Verwaltung hat zu diesem

Schlussbericht Stellung genommen. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungshinweisen und Prüfungsbeanstandungen ist in Form einer synoptischen Übersicht erstellt worden. Diese Übersicht ist ebenfalls beigefügt.

 

Gemäß § 101 Abs. 1 NGO entscheidet der Rat über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht – datiert vom 16.08.2005 - empfohlen, dass der Rat der Stadt Lüneburg dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt; siehe TZ. 20.2 auf Seite 64 des Schlussberichts.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.            Haushaltsrechnung der Stadt Lüneburg

2.            Haushaltsrechnung des Hospitals zum Graal

3.            Haushaltsrechnung des Hospitals zum Großen Heiligen Geist

4.            Haushaltsrechnung des Hospitals ST. Nikolaihof

5.            Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

6.            Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht

7.    Synopse zwischen Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 Haushaltsrechnung 2004 Stadt - Anlagen1 (408 KB)      
Anlage 1 2 Haushaltsrechnung 2004 Graal - Anlagen (213 KB)      
Anlage 2 3 Haushaltsrechnung 2004 Geist - Anlagen (214 KB)      
Anlage 3 4 Haushaltsrechnung 2004 Niko - Anlagen (214 KB)      
Anlage 6 5 Schlussbericht 2005 für das Jahr 2004 (499 KB)      
Anlage 5 6 Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht 2004 (38 KB) PDF-Dokument (23 KB)    
Anlage 4 7 Synopse zwischen Prüfungsbemerkungen u. Stellungnahme d. Verwaltung2005 (61 KB) PDF-Dokument (53 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass die Jahresrechnungen 2004 der Stadt Lüneburg und der von ihr verwalteten Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof wie folgt feststellt sind.

 

1.       Haushaltsrechnung der Stadt Lüneburg

 

1.1                Verwaltungshaushalt

Einnahmen                                     176.832.498,20 €      

Ausgaben                               209.403.578,25 €             32.571.080,05 €

 

 

1.2                Vermögenshaushalt

         Einnahmen                                       28.067.035,35 €            

         Ausgaben                                          28.067.035,35 €                                      0,00 €

 

         Sollfehlbetrag                                                                                       32.571.080,65 €

 

 

2.       Haushaltsrechnung des Hospitals zum Graal

 

2.1                Verwaltungshaushalt

Einnahmen                                          341.309,54 €  

         Ausgaben                                                     341.309,54 €                                                        0,00 €

 

2.2       Vermögenshaushalt

Einnahmen                                            95.589,60 €    

Ausgaben                                               95.589,60 €                                  0,00 €

 

Sollergebnis                                                                                                    0,00 €

 

 

3.       Haushaltsrechnung des Hospitals zum Großen Heiligen Geist

 

3.1                Verwaltungshaushalt

Einnahmen                                       1.097.031,89 €           

Ausgaben                                          1.097.031,89 €                                         0,00 €

 

2.2                Vermögenshaushalt

Einnahmen                                         380.552,91 €  

Ausgaben                                            380.552,91 €                                0,00 €

 

Sollergebnis                                                                        0,00 €

 

 

4.       Haushaltsrechnung des Hospitals St. Nikolaihof

 

4.1                Verwaltungshaushalt

Einnahmen                                         499.240,30 €  

Ausgaben                                            499.240,30 €                                0,00 €

 

4.2                Vermögenshaushalt

Einnahmen                                         609.443,99 €  

Ausgaben                                            609.443,99 €                                0,00 €

 

Sollergebnis                                                                        00,0 €

 

b)   Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lüneburg über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004 und der dazu gefertigten Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2004.