Die Stadt Lüneburg nutzt die Optionsmöglichkeit des
Artikels 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung
des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher
Vorschriften (Landtagsdrucksache 15/2324), und wendet bis zum Umstellungszeitpunkt
auf das NKR am 01.01.2008 die im o. g. Artikel genannten Bestimmungen und
zugehörige Verordnungsregelungen in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung
an.
20.12.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Lüneburg nutzt die Optionsmöglichkeit des
Artikels 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung
des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher
Vorschriften (Landtagsdrucksache 15/2324), und wendet bis zum
Umstellungszeitpunkt auf das NKR am 01.01.2008 die im o. g. Artikel genannten
Bestimmungen und zugehörige Verordnungsregelungen in der bis zum 31.12.2005
geltenden Fassung an.