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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 07.02.2022    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Wahl der/des 2. Vorsitzenden      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Neubau Feuerwache Ost"  
Enthält Anlagen
VO/09888/22  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 177 "Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp" und 84. Änderung des Flächennutzungsplans Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung  
Enthält Anlagen
VO/09899/22  
Ö 7  
Enthält Anlagen
B-Plan 101, 2.Änd. Wohnbebauung Universitätsallee  
Enthält Anlagen
VO/09898/22  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101-2.Änderung eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 101-2.Änderung bekommt die Bezeichnung „Wohnbebauung Universitätsallee“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 S. 2 BauGB).

 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.   

 

 

   
    07.02.2022 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101-2.Änderung eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 101-2.Änderung bekommt die Bezeichnung „Wohnbebauung Universitätsallee“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 S. 2 BauGB).

 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.   

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:  12 

Nein-Stimmen:   0 

  Enthaltungen:  0 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_LG_Universitaetsallee_ABS 07.02.2022 (1587 KB)      
   
    01.03.2022 - Verwaltungsausschuss
    N 30 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 129, 3. Änderung "Schlieffen-Park" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/09864/22  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Grundsatzbeschluss zur künftigen Nutzung des Marienplatzes  
Enthält Anlagen
VO/09909/22  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 13     Anfragen im nichtöffentlichen Teil