Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101-2.Änderung eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 101-2.Änderung bekommt die Bezeichnung „Wohnbebauung Universitätsallee“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 S. 2 BauGB).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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