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Beratungsinhalt:
Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation den Geltungsbereich des B-Planes vor. Ein sich aus der Beteiligung ergebender Nachteil des B-Planes sei, dass durch eine mögliche Aufstockung einer Doppelhaushälfte die Photovoltaikanlage der anderen Doppelhaushälfte im Schatten liegen könnte. In der Abwägung sei man jedoch zu dem Ergebnis ge-kommen, dass dieses Problem zwischenmenschlich zu lösen sei und der Aufstockung von Wohnraum nicht entgegen stehen dürfte.
Bürgermeisterin John betont, dass man hier nicht gegen den B-Plan stimmen könnte.
Auf Nachfrage der Ratsfrau Raiher erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass das Hanseviertel aus verschiedenen B-Plänen bestehe.
Herr Eberhard ergänzt, dass der Bereich mit Mehrfamilienhäusern und anderen Haustypen in diesem Geltungsbereich nicht eingeschlossen ist. Auf Nachfrage des Ratsherrn Kohlstedt weist er darauf hin, dass sich die Regelung zur Aufstockung in den textlichen Festsetzungen befindet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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