Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 129, 3. Änderung "Schlieffen-Park" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.02.2022    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/09864/22 Bebauungsplan Nr. 129, 3. Änderung "Schlieffen-Park"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation den Geltungsbereich des B-Planes vor. Ein sich aus der Beteiligung ergebender Nachteil des B-Planes sei, dass durch eine mögliche Aufstockung einer Doppelhaushälfte die Photovoltaikanlage der anderen Doppelhaushälfte im Schatten liegen könnte. In der Abwägung sei man jedoch zu dem Ergebnis ge-kommen, dass dieses Problem zwischenmenschlich zu lösen sei und der Aufstockung von Wohnraum nicht entgegen stehen dürfte.

 

rgermeisterin John betont, dass man hier nicht gegen den B-Plan stimmen könnte.

 

Auf Nachfrage der Ratsfrau Raiher erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass das Hanseviertel aus verschiedenen B-Plänen bestehe.

 

Herr Eberhard ergänzt, dass der Bereich mit Mehrfamilienhäusern und anderen Haustypen in diesem Geltungsbereich nicht eingeschlossen ist. Auf Nachfrage des Ratsherrn Kohlstedt weist er darauf hin, dass sich die Regelung zur Aufstockung in den textlichen Festsetzungen befindet.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ einschließlich Begründung und Örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 BauGB sowie nach § 84 NBauO als Satzung beschlossen.
     

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_129_3 Schlieffen-Park (1437 KB)