Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss mehrheitlich, bei einer Enthaltung durch die Ratsfrau Redenius, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
- Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 177 und der 84. Änderung des Flächennutzungsplans werden gegenüber den Aufstellungsbeschlüssen vom 17.12.2019 geändert. Die geänderten Plangeltungsbereiche ergeben sich aus den entsprechenden Anlagen dieser Beschlussvorlage und sind Grundlage für die nachfolgenden frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligungen.
- Die Planungsziele der Bauleitpläne werden um die planungsrechtliche Absicherung einer Anlage zur öffentlichen Energieversorgung ohne den Einsatz von fossiler Energie ergänzt
- Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 177 und zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.