1.Der
Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung aufzustellen. Ziel ist es, durch entsprechende Festsetzungen
insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Zwecke der Wohn- und
nicht störenden gewerblichen Nutzung, Grün- und Ausgleichsflächen zu begründen.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
04.10.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.