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Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffenpark" Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2004    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Hauptschule Kaltenmoor
Ort: Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. 1, 21337 Lüneburg
VO/1206/04 Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 6 und TOP 7 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert zu Beginn die in die Vorlagen eingearbeiteten Änderungen. Die überarbeiteten Vorlagen werden an die Ausschussmitglieder verteilt.

Ausgeführt wird, dass die Änderung des Flächennutzungsplans im Hause selbst vorgenommen wird. Der B-Plan wird von dem Bremer Planungsbüro erstellt, sobald der Vertrag mit dem Büro abgeschlossen wurde. Durch Bereitstellung überplanmäßiger Mittel hierzu sind die Voraussetzungen für der Vertragsabschluss geschaffen.

 

Beigeordneter Dörbaum  und Stadtbaurätin Gundermann bringen zum Verständnis noch einmal die Gründe in Erinnerung, warum die Geltungsbereiche von F- und B-Plan nicht vollkommen identisch sind. Die Flächenabweichungen werden noch einmal benannt.

 

Beigeordneter Dr. Scharf  interessiert, ob die Zeitschiene, wie lange der Bund auf Teilbereiche der Kaserne noch zurückgreifen will, zwischenzeitlich konkretisiert wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass gegenüber dem vom Bund vor ca. 1 – 1 ½  Jahren aufgegebenen Zeitplan keine Änderung aufgetreten ist. Bis zum Jahre 2012 wird man auf bestimmte Bereiche keinen Zugriff haben.

 

Beigeordneter Dr. Scharf  interessiert, wie mit den Bewohnern der „wilden Siedlung“ umgegangen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es sich bei der „wilden Siedlung“ um die Pächtervereinigung Pulverzaun handelt. Die Flächen sind vom Domänenamt Stade als Grabelandflächen an die Pächtervereinigung verpachtet. Der Pachtvertrag beinhaltet eine Klausel, wonach die vorhanden Baulichkeiten bei Pachtbeendigung zurückzubauen sind. Da das Land an einer Vermarktung der Flächen interessiert ist, wurde der Pachtvertrag mit der Pächtervereinigung aufgekündigt. Dabei hat es sich herausgestellt, dass die Pächtervereinigung selbst keine gesonderten Einzelverträge mit den einzelnen Unterpächtern abgeschlossen hat. Die bisherigen Unterpächter wurden daraufhin zu einer Informationsveranstaltung in das Rathaus eingeladen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass einige ihre Gärten ganz aufgeben wollten, andere die angebotene Gelegenheit nutzen und einen in angrenzenden Kleingartenkolonien angebotenen Garten anpachten wollen. Für die Verbleibenden hat die Domäne Verträge angeboten, die eine sich verlängernde, einjährige Laufzeit mit Abrissverpflichtung bei Pachtende beinhaltet.

Das Land selbst verhält sich in der Frage der Abräumverpflichtung gegenüber den Pächtern stur. Vermittelnd versucht die Stadt, dass seitens der Domäne zumindest Container für die Abräumung gestellt werden. Oberbürgermeister Mädge ist bemüht, in dieser Sache für die Betroffenen einen Kompromiss zu erzielen. Keiner der Grabelandnutzer hat dort einen Wohnsitz angemeldet. Alle scheinen anderweitig mit Hauptwohnsitz gemeldet zu sein.

Für wichtig wird erachtet, dass die Flächen einheitlich geräumt werden. Verhindert werden muss, dass dort ein Mülltourismus entsteht. Wenn geräumt wird, dann komplett in einem möglichst engen zeitlichen Rahmen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum hält es für wichtig, dass heute der Startschuss für eine Überplanung des Kasernengeländes gegeben werden kann.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.