1.Der
Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 55. Änderungsverfahren
für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ zu ändern. Ziel ist es, durch
entsprechende Darstellungen insbesondere die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für Zwecke der Wohn- und nicht störenden gewerblichen Nutzung,
Grün- und Ausgleichsflächen zu begründen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung
erfolgen.
04.10.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.