Beschluss: Die Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 100.000 € gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Unter der Berücksichtigung der Anpassungen der Richtlinie: - Erweiterung des § 2 Antragsberechtigte um kleine Handwerksbetriebe und Konkretisierung des Begriffs Einzelhandel - Aufnahme einer Klausel für Sonder-/Einzelfälle § 3 - Aufnahme einer Ermächtigungsklausel für den Beirat
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|