Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Ausschussvorsitzender Ratsherr Goralczyk bedankt sich bei Bürgermeisterin John für die Vertretung und übernimmt zum Tagesordnungspunkt Ö9 wieder den Vorsitz.
Oberbürgermeister Mädge begrüßt Herrn Steiner (Innenstadtmanager) als Unterstützung zu den Tagesordnungspunkten Ö9 + Ö10.
Herr Steiner trägt vor, dass er in den letzten Wochen mehrere Gespräche mit Geschäftsleuten geführt hat und die Förderung kleine und mittelständige Einzelhandelsunternehmen unterstützen soll.
Oberbürgermeister Mädge berichtet, dass ähnlich wie bei den Energielotsen eine Gutscheinvergabe für die Beratung zur Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Digitalisierung erfolgt. Die Förderung orientiert sich an denen anderen Gemeinden wie z.B. Hameln, Winsen/ Luhe, Hannover, Braunschweig. Oberbürgermeister Mädge schildert weiter, dass die Förderung als Starthilfe dienen soll. Die Richtlinie ist in der letzten Woche mit dem Arbeitskreis Innenstadt und am 25.03.2021 in der Ratssitzung der Hansestadt Lüneburg abgestimmt worden. Eine Anpassung der Richtlinie ist für Oberbürgermeister Mädge nach Rückmeldungen aus der Praxis denkbar.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Goralczyk stimmt der Richtlinie zur Belebung der Innenstadt und des städtischen Einzelhandels zu. Er stellt eine Erweiterung der Antragsberechtigten um z.B. Bäckereien, Friseure, Uhrmacher zur Diskussion.
Oberbürgermeister Mädge fügt an, dass Bäckereien und Uhrmacher zum Einzelhandel hinzuzählen. Eine Präzision auf kleine Handwerksunternehmen sieht er als sinnvoll an, ebenso sollten Neugründungen forciert werden. Er bietet an, die Präzision im nächsten Verwaltungsausschuss am 18.05.2021 zu besprechen. Wichtig ist ihm, dass nicht Einzelhandelsketten unterstützt werden.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Goralczyk fasst zusammen, dass ein großer Konsens zu dieser Thematik besteht und die Anpassung der Richtlinie bis zur nächsten Ratssitzung zugesagt ist. Beschluss: Die Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wird beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie umzusetzen.
In diesem Zusammenhang wird der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 100.000 € gem. § 117 NKomVG zugestimmt.
Unter der Berücksichtigung der Anpassungen der Richtlinie: - Erweiterung des § 2 Antragsberechtigte um kleine Handwerksbetriebe und Konkretisierung des Begriffs Einzelhandel - Aufnahme einer Klausel für Sonder-/Einzelfälle § 3 - Aufnahme einer Ermächtigungsklausel für den Beirat
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |