Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ausschussvorsitzender Ratsherr Goralczyk gibt seinen Vorsitz für die Tagesordnungspunkte Ö7 und Ö8 an Bürgermeisterin John ab.
Bürgermeisterin John verweist auf um die Änderungsanträge (Anlage 2-5) ergänzte und abgestimmte Tagesordnung.
Oberbürgermeister Mädge teilt mit, dass die Vergabekriterien mit dem Rechtsamt und dem Dezernat VI abgestimmt wurden. Das Bewerbungsverfahren ist auch bereits auf den 01.07.2021 vorgezogen. Der Musterkaufvertrag wird noch dementsprechend überarbeitet und eine Vergabegruppe gebildet, fügt er hinzu. Die endgültige Vergabe-Entscheidung erfolgt durch den Rat der Hansestadt Lüneburg.
Oberbürgermeister Mädge geht auf den Antrag von Ratsfrau Grunau ein (Anlage 2). Die Einbeziehung des Aspektes „Pflege“ ist für ihn denkbar und wird geprüft. Der Aspekt „Alleinerziehung“ kann aus seiner Sicht nicht beeinflusst werden und sich schnell ändern. Er teilt mit, dass dieser Punkt im Vorfeld auch diskutiert worden ist. In die Diskussion sind dabei auch Auswahlkriterien anderer Kommunen geflossen z.B. die der Stadt Hannover. Eine Besprechung dieses Kriteriums erfolgt ggf. im nächsten Verwaltungsausschuss am 18.05.2021.
Ratsfrau Grunau konkretisiert ihren Antrag. Alleinerziehenden ist die Ausübung von Ehrenämtern i.d.R. aufgrund zeitlicher Einschränkungen nicht möglich. Dadurch sind Alleinerziehende gegenüber Familien mit gleicher Kinderzahl schlechter gestellt. Sie wünscht eine Prüfung zur Gleichstellung der Alleinerziehenden gegenüber zu Familien mit gleicher Kinderanzahl.
Oberbürgermeister Mädge versteht den Ansatz und sagt eine Überprüfung dieses Punktes im nächsten Verwaltungsausschuss am 18.05.2021 zu. Er verschiebt die Abstimmung dieses Kriteriums.
Danach geht Oberbürgermeister Mädge auf die Anträge von Ratsherr von Nordheim und Beigeordneten Blanck vom 15.12.2020 ein (Anlage 3 + 4). Er erläutert, dass am 17.12.2020 eine Richtlinie für effiziente Wohngebäude durch die Bundesregierung erlassen wurde. Eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist danach ab dem 01.07.2021 möglich. Sie gilt für alle Wohngebäude (z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime) und Nichtwohngebäude (z.B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser). Mehrkosten sind durch die BEG und den städtischen Klimafonds abgedeckt. Eine Doppelförderung schließt die Förderung BEG aus. Den Vorschlägen aus den Anträgen kann dadurch nicht gefolgt werden.
Den Antrag von Ratsherr von Nordheim (Anlage 5) verweist Oberbürgermeister Mädge auf einen weiteren Wirtschaftsausschuss. Dort soll eine Ausarbeitung eines Ingenieurbüros zum Energiekonzept für das B-Plangebiet 174 zu der Ausarbeitung der Avacon Natur GmbH vorgestellt werden.
Beigeordneter Gaberle wünscht eine höhere Gewichtung der Kriterien „Wohnsitz“ und „Arbeitsplatz“.
Oberbürgermeister Mädge verweist auf den bestehenden Fachkräftemangel. Die Kriterien sind aufgrund dessen in der vorliegenden Form aufgelegt und nicht höher gewichtet worden. Er ergänzt, dass die Vergabepunkte zudem auch ausgewogen gewichtet sein sollten.
Beigeordneter Soldan stimmt den Ausführungen des Oberbürgermeisters Mädge zu den Punkten „Pflege“ und „Alleinerziehende“ zu. Er erkundigt sich nach der konkreten Planung der zwei Reihenhausgrundstücke.
Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Baugrundstücke 10 + 11 für Baugemeinschaften reserviert werden sollen. Dort könnte er sich eine Kombination aus Reihen- und Geschosswohnungen vorstellen.
Beigeordneter Salewski ist überrascht über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Der Aspekt der Pflege ist für ihn auch nachvollziehbar. Die Erweiterung des Kriteriums „Ehrenamt“ um den Punkt „Alleinerziehung“ kann sich die SPD-Fraktion nicht vorstellen. Die Anträge von Ratsherr von Nordheim und Beigeordneten Blanck sieht er wie Oberbürgermeister Mädge ebenfalls durch die staatliche Förderung abgedeckt.
Beigeordneter Pauly bedankt sich beim Oberbürgermeister Mädge für die Vorlage zu den Vergabekriterien. Diese sind in seinen Augen ein mutiger Schritt, da nicht nur Personen mit hohen finanziellen Mitteln einbezogen werden. Er schließt sich auch den Ausführungen der Beigeordneten Soldan und Salewski sowie die des Oberbürgermeisters Mädge an. Aus seiner Sicht sollte das Kriterium „Wohnort“ gestrichen werden, da neue Personen keine Chance haben nach Lüneburg zu kommen. Er befürwortet eine stärkere Gewichtung des Aspektes des Arbeitsplatzes, um die Pendelei der Berufstätigen zu reduzieren.
Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Erschließung durch die Lüneburger Steuerzahler ermöglicht wird und diese daher auch ein kleines Privileg erhalten sollten. Familien oder geringer Verdienende sollen auch die Möglichkeit erhalten, ein Baugrundstück zu erwerben.
Beigeordneter Soldan erachtet die Kriterien „Wohnsitz“ und „Arbeitsplatz“ als sinnvoll und ist gegen eine Streichung dieser Punkte. Er drängt auf eine schnelle Entscheidung des Kriterienkatalogs, um mit der Vergabe zu starten.
Beigeordneter Gaberle schlägt vor, beide Kriterien mit 5 Punkten zu gewichten und die Zeiten auf 6 Monate zu reduzieren sowie einen Kompromiss für die Bewertung Alleinerziehender zu finden.
Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass Kinder bereits unter dem Kriterium „Kinder“ berücksichtigt werden. Er fügt hinzu, dass auch bereits Kinder während einer Schwangerschaft anerkannt werden.
Oberbürgermeister Mädge lobt in diesem Zusammenhang Stadtbaurätin Gundermann für die gute Hand bei der Architektur der Stadtentwicklung und betont, dass die Überprüfung der Kriterien durch die Vergabegruppe erfolgt und die abschließende Zustimmung im Rat der Hansestadt Lüneburg.
Oberbürgermeister Mädge übergibt das Wort an Herrn Müller-Rost (Technischer Leiter Lüneburger Wohnungsbau GmbH).
Herr Müller-Rost trägt die als Anlage 6 beigefügte Präsentation „Geförderter Wohnungsbau mit den Standards der LüWoBau“ vor. Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss/dem Rat der Hansestadt Lüneburg 1. die Vergabekriterien für die Grundstücke im Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“. 2. die Regelungen baulicher Standards sind in den Kaufverträgen aufzunehmen. 3. die Bildung der Vergabekommission zu beschließen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zum Verkauf der Baugrundstücke „Am Wienebütteler Weg“ durchzuführen.
Bei den Vergabekriterien sind noch folgende Prüfaufträge bzw. Änderungen zu berücksichtigen:
1. Beginn des Bewerbungsverfahren ab 01.07.2021 und ggf. Anpassung des Musterkaufvertrags 2. Anfrage von Ratsfrau Grunau – Einbeziehung des Aspektes „Pflege“ unter dem Kriteritum „Ehrenamt“ (schriftlich; 12.05.2021) – Eine Besprechung soll im nächsten Verwaltungsausschuss erfolgen. Ergebnis Zwischenabstimmung:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
3. Anfrage von Ratsfrau Grunau – Einbeziehung des Aspektes „Alleinerziehung“ unter dem Kriteritum „Ehrenamt“ zur Gleichstellung Alleinerziehenden gegenüber Familien mit gleicher Kinderanzahl (schriftlich; 12.05.2021) – Eine Besprechung soll im nächsten Verwaltungsausschuss erfolgen. 4. Anfragen von Ratsherr von Nordheim/ Beigeordneter Blanck – Grundstückspreisnachlass oder (Teil-)Stundungsregelungen für Bauvorhaben der Bauherr*innen die zu einer CO₂-Emissionsminderung führen (schriftlich; 15.12.2020) Ergebnis Zwischenabstimmung:
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 1
5. Anfrage Ratsherr von Nordheim – Alternative Ausarbeitungen zum Energiekonzept B-Plangebiet 174 zur Vergleichbarkeit (schriftlich; 15.12.2020) Verschiebung des Antrags; Darstellung erfolgt im Wirtschaftsausschuss am 23.06.2021 6. Anfrage Beigeordneter Pauly – Höhergewichtung des Kriteritums „Wohnsitz“ (mündlich in Wirtschaftsausschuss am 12.05.2021) Die Kriterien sind aufgrund des Fachkräftemangels in der vorliegenden Form aufgelegt und nicht höher gewichtet worden. Zudem sollen Vergabepunkte ausgewogen gewichtet werden. Ergebnis Zwischenabstimmung:
Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 1
7. Anfrage Ratsherr Gaberle – Höhergewichtung der Kriterien „Wohnsitz“ + „Arbeitsplatz“ (mündlich im Wirtschaftsausschuss am 12.05.2021) Ergebnis Zwischenabstimmung:
Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0
8. Anfrage Ratsherr Gaberle – Kriteritum „Wohnsitz“ Änderung der 2-Jahres-Frist auf 6 Monate (mündlich im Wirtschaftsausschuss am 12.05.2021) Ergebnis Zwischenabstimmung:
Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 1
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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