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Auszug - Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt  

 
 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 12.05.2021    
Zeit: 16:03 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/9516/21 Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Innenstadtmanager Herr Steiner berichtet von der derzeitigen Lage der Gewerbeleerstände in der Lüneburger Innenstadt. Es standen 27 Gewerberäume leer (Stand Anfang Mai 2021). Er fügt hinzu, dass vor der Corona-Pandemie bereits ca. 15 bis 17 Leerstände zu verzeichnen waren, jedoch ein dringender Bedarf zur Handlung besteht. Er berichtet weiter, dass er mit Innenstadtbesitzern in engen Verhandlungen steht und sich die Zusammenarbeit mit Immobilienverwaltung einfacher gestaltet als mit Einzelbesitzern oder Erbengemeinschaften. Bei Letzteren handelt es sich bei den Immobilien in der Regel um die Altersvorsorge, was ein Einlenken oftmals erschwert. In Kooperation mit einer Düsseldorfer Gesellschaft wurde ein Fragebogen für die Leerstandsbewerber entwickelt, führt Herr Steiner weiter aus. Die Auswertung des Fragebogens erfolgt über ein Raster-/ Punktesystem, welches ein Ranking zur Vergabereihenfolge ermöglicht.

 

Oberbürgermeister Mädge gt hinzu, dass drei Schwerpunkte bearbeitet werden. Zum einen gilt es, Standorte für Testzentren zu finden. Als weiteres sollen zwei neue Arbeitskreise Bereich Gastronomie und Immobilien gebildet sowie zentrale Liegenschaften für Kultur, Lokalitäten für Existenzgründer und ein Repaircafé gefunden werden.

 

Beigeordneter Pauly lobt die Richtlinie und hebt das Modell zur Drittelung der Miete hervor. Als Anmerkung weist er auf die Formulierung „ortsübliche Miete“ hin, die bei fehlendem

Mietspiegel irreführend ist. Er schlägt vor, dass auch Vereine oder Verbände leerstehende Gewerbeflächen nutzen könnten oder auch Gewerbetreibende berücksichtigt werden, die ihre Gewerberäume nur noch mit viel Aufwand halten können.

 

Oberbürgermeister Mädge nimmt die Ideen von Beigeordneten Pauly auf. Denkbar sei für ihn in letzteren genannten Fällen eventuell Einzelfallentscheidungen. Dieser Aspekt kann im nächsten Verwaltungsausschuss diskutiert werden, sagt er zu.

 

Herr Steiner gt an, dass diese Fälle auch Unterstützung bekommen, z.B. bei der Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter.

 

Ratsfrau Schmidt erachtet die Zukunft der Innenstädte als schwieriges Thema. Sie gibt zu bedenken, dass bei aussichtlosen Fällen jedoch keine Förderung erfolgen sollte. Im Bezug zur Richtlinie ist für sie auch die Anwendbarkeit auf weniger lukrative Geschäftsmodelle wie z.B. Repaircafés fraglich. Langfristig gesehen, werden solche Geschäfte nicht kostendeckend wirtschaften und sind somit unrentabel.

 

Oberbürgermeister Mädge sieht solche Unternehmen nicht vorrangig in der 1A-Geschäftslage. Denkbar ist beispielsweise eine Kooperation mit der VHS Lüneburg. Die Richtlinie soll die Mehrheit der Lüneburger Einzelhändler ansprechen. Bei den Förderungen wird es sich vorrangig um Einzelfallhilfen handeln, sagt er.

 

Herr Steiner greift den Nachhaltigkeitsgedanken auf. Nachhaltige Geschäftsideen sollen ebenfalls gefördert werden. Der Fragebogen ist durch die Vergleichbarkeit auch darauf ausgerichtet, dass nachhaltige Projekte umgesetzt werden können. Es besteht eine Bewerbung für ein Nachhaltigkeitskaufhaus.

 

Beigeordneter Soldan erkundigt sich nach der Förderungsmöglichkeit bei einer Miete, die knapp über der ortsüblichen Miete liegt.

 

Abweichungen von den Förderkriterien sind nicht ausgeschlossen. Diese werden im Vergabeausschuss besprochen, erklärt Oberbürgermeister Mädge.


Beschluss:

 

Die Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt wird empfohlen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten, sofern Mittel aus dem REACT-EU „Ad hoc-Programms Innenstadt“ eingeworben werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2