Beschlussvorschlag: Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen: a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2017 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3. b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.
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