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Vorlage - VO/8050/18  

 
 
Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
16.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.

Nach der Erstellung von zwei Pilot-Abschlüssen in den Jahren 2010 und 2011 wurden die konsolidierten Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und den Gremien vorgestellt. Nun ist der konsolidierte Gesamtabschluss 2014 erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum „doppischen“ Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

 

Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune geschaffen werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient der Information des Rates, der Verwaltung, der Bürger und der Öffentlichkeit.

 

 

 

 

 

Die Gesamtbilanz (Anlage 1) sowie die konsolidierte Ergebnisrechnung (Anlage 2) zum 31.12.2014 sind in der Anlage beigefügt. In der Anlage 3 „Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 - Konsolidierungsbericht“ werden die Konsolidierungsmethoden, -erfordernisse sowie Abweichungen zum Vorjahr dargestellt.

 

Die Erste Stadträtin Frau Lukoschek hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 festgestellt.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 ist als Anlage 4 beigefügt. Der Bericht enthält keine Prüfungsbemerkungen, so dass von einer Stellungnahme der Verwaltung abgesehen werden kann.

 

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG entgegensteht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmenkeine

 


Anlage/n:

Anlage 1 - Gesamtbilanz

Anlage 2 – konsolidierte Ergebnisrechnung

Anlage 3 – Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 – Konsolidierungsbericht

Anlage 4 – Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtbilanz (51 KB)      
Anlage 2 2 Konsolidierte Ergebnisrechnung (24 KB)      
Anlage 3 3 Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 (15582 KB)      
Anlage 4 4 Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 (358 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.