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Bürgerinformationssystem
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 Beratungsinhalt: 
 Das RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT (RPA) berichtet, dass die Prüfung zu keiner Beanstandung geführt habe. 
 Es werden keine Fragen gestellt oder Anmerkungen gemacht. Beschluss: Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen. 
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