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Auszug - Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 16.11.2018    
Zeit: 15:31 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/8080/18 Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr MORGENSTERN bittet Herrn Uder vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt (RPA) ein paar einleitende Worte bezüglich der Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 zu sagen.

 

Herr UDER geht kurz auf den Prüfungsbericht des RPA ein und dass überwiegend lediglich Prüfungshinweise gegeben wurden. Herausgestellt wird, dass wie in den Vorjahren die Prüfungsbescheinigung erteilt wird und die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 

Beigeordneter PAULY fragt an, wie der Prüfungshinweis zum Thema 5.2 ckstellungen für unterlassene Instandhaltung zu verstehen sei. Herr ELVERS vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt (RPA) erklärt, dass nach dem Grundsatz der Einzelbewertung eine pauschale Rückstellung nicht erwünscht sei. Die Maßnahmen seien vorab zu planen und finanziell zu bewerten. Seine Empfehlung sei, einen konkreten Instandhaltungsplan (insbesondere für den Straßenbau) aufzustellen, um den Fortbestand überwachen und rechtzeitig planen zu können.

Herr KIPKEhrt dazu aus, dass im Bereich Straßen und Brücken bereits eine Mängelliste vorläge. Zum Jahresende würde eine einzelfallbezogene Betrachtung und bei gegebener Notwendigkeit eine Einbuchung als Rückstellung erfolgen.

 

Zum Prüfungshinweis 5.7.1 „Vergabe bei der Sporthalle Kaltenmoor“ erfragt Beigeordneter PAULY, welche Rechtsfolgen aufgrund des bemängelten Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auf die Hansestadt zukommen könnten. Das RPA erklärt darauf, dass Fördermittel vom Land einbehalten werdennnten.

Herr KOPLIN entgegnet, dass die Verwaltung anderer Auffassung sei und diese aktuell juristisch prüfen lasse. Er sei zuversichtlich, eine einvernehmliche Vorgehensweise erwirken zu können.


Beschluss:

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)

Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2017 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3.

 

b)

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 

  Enthaltungen: