Beschlussvorschlag: Eine befristete Fortführung der Förderschule „Lernen“ ab Klasse 5 zum Schuljahr 2019/2020 gemäß § 183 c Abs. 5 NSchG ist nicht bei der Nds. Landesschulbehörde zu beantragen. Die Elternbefragung hat kein ausreichendes Votum dafür ergeben.
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