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Auszug - Beratung zum Haushalt 2019; Teilhaushalt Bildung und Betreuung  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2018    
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8160/18 Beratung zum Haushalt 2019; Teilhaushalt Bildung und Betreuung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Wiebe erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) den Haushaltsplanentwurf für den Teilhaushalt Bildung und Betreuung.

 

Bezüglich des Integrationsfonds bei der OBS Am Wasserturm hrt er aus, dass dieser für Investitionen aufgestellt wurde, die anerkannten Asylbewerbern / Menschen mit Statuswechsel zu Gute kommen soll.

r 2019 stehen landesweit 10 Mio. Euro zur Verfügung. Ob dieser Betrag erhöht wird oder der Fonds zukünftig verlängert wird, bleibt abzuwarten. Zunächst ist ein Antrag durch die Hansestadt Lüneburg gestellt.

 

Dass bei den Hauptschulen Abschreibungen in Höhe von 211.000,- € verzeichnet sind, ist ein Versehen der Kämmerei, das dort auch schon bekannt ist und zum endgültigen Haushaltsplan korrigiert werden soll.

 

Herr Pauly erkundigt sich, warum die geplante Sanierung der Laufbahn für IGS Lüneburg / LSV noch nicht berücksichtigt ist. Die Verwaltung führt aus, dass dies daran liegt, dass die Kosten noch gar nicht ermittelt wurden. Es ist darüber hinaus noch nicht geklärt, ob es glich wäre, dass der LSV hier einen Antrag ans Land stellt. All das wird noch geprüft, die Durchführung der Maßnahme ist vor Sommer 2019 ohnehin nicht angedacht.

 

Der von Herrn Soldan eingereichte Fragenkatalog wird ihm wie folgt beantwortet:

 

  • Produkt 243001, 1.02, 3141, 3142: Für was sind diese Zuwendungen vom Land und LK?

3141 - Inklusionskostenpauschale 28,55 EUR pro Schüler (bei 6.764 SuS in 2018 = 193.179 EUR)  

3142 - 65 % Zuschuss des LK nach § 118 NSchG für das Verw.-Personal Schule des Bereiches Bildung und Betreuung

 

  • Produkt 243001, 1.03 , 3161 (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen). Warum der starke Anstieg in der Finanzplanung?
  • Produkt 243001,  2.04, 4711 (Abschreibungen auf immaterielle ...): Was ist das alles?

Die Anstiege bei den Erträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen ergeben sich aus den Planabschreibungen der Investitionen, die mit der Produktnummer 01-243-xxx im Investitionsprogramm aufgeführt sind. Insbesondere die Investitionsnummer „DigitalPakt#D“  und „Ausstattung für Schulen“  lassen aufgrund hohem Volumen und recht geringer Abschreibungsdauern die Positionen in kurzer Zeit spürbar ansteigen. Aufgrund einer hohen Förderung steigen auch die entsprechenden Erträge mit an.

 

  • nnen Sie die Verwaltungskosten für Schüler- und Elternvertretungen angeben?

Es werden hier überwiegend die Fahrtkosten der Schulelternvertreter zu den Sitzungen der Schulelternräte abgefordert (Ausgaben 2017 z.B. 1.363 EUR)

 

  • Wieviel genau erhält das Schubz aus diesem Produkt?

In 2017 erhielt das Schubz rund 29.000 EUR Personal- und Sachkosten aus diesem Produkt, ab 2018 kommen die hälftigen Personalkosten des Geschäftsführers dazu ( 2018: 5.000 EUR, ab 2019: 10.000 EUR)

 

  • nnen Sie bitte kurz auf die Höhe der Mittel, die wir in die Kreisschulbaukasse einzahlen, eingehen und erklären, wie die berechnet werden.

358 EUR x 2680 Grundschüler = 959.440 EUR,

2019 erstmals 358 EUR davor 179 EUR

 


Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Haushalt 2019 für den Teilhaushalt 53000

wie vorgelegt zur Kenntnis.

 

Der Schulausschuss empfiehlt einstimmig, dass auch im Haushaltsjahr 2019 eine Anhebung der Pauschalen um 2 % erfolgt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 

Nein-Stimmen: 

  Enthaltungen: 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Top 7 (879 KB)