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Vorlage - VO/8162/18  

 
 
Betreff: Förderschule "Lernen"; Ergebnis der Elternbefragung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
04.12.2018 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2018 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.06.2018 hatte die Verwaltung den Auftrag, eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung für eine Förderschule „Lernen“, durchzuführen. Diese Bedarfsabfrage sollte der Feststellung dienen, ob die Hansestadt als Schulträger der Johannes-Rabeler-Schule von den Möglichkeit des § 183 c Abs. 5 NSchG Gebrauch machen soll. Demzufolge kann der Schulträger bei der Landesschulbehörde beantragen, dass eine Förderschule „Lernen“ längstens bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 fortgeführt werden darf.

 

Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012 wurden zunächst gesetzliche Regelungen zum Auslaufen der Förderschulen L (Lernen) getroffen.

 

Mit der Regierungsbildung nach den Landtagswahlen 2017 kam die Diskussion über eine befristete Wiedereinführung der Förderschule L neu auf. Die Koalitionspartner einigten sich auf die Öffnungsklausel, die einen Start der Förderschule L  bis letztmalig zum Schuleintritt in Klasse 5 zum Schuljahr 2022/23 ermöglicht.

 

In der Hansestadt wurde auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP die Frage zur Weiterführung der Förderschule L im Schulausschuss erörtert.

 

Die Rahmenbedingungen zur Weiterführung der Förderschule L ist im Erlass vom 28.02.2018 „ Anwendung des § 183c Absatz 5  NSchG- Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen“  geregelt. Unter anderem muss eine Mindestschülerzahl von 13 Schülerinnen und Schülern prognostiziert werden.

 

Der Schulausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 07.06.2018 beschlossen, eine Befragung der städtischen Eltern von Kindern mit anerkanntem Förderbedarf L durchzuführen, um den Überblick zu bekommen, ob die nötige Anzahl von 13 Kindern für die Bildung einer neuen 5. Förderschulklasse erreicht werden kann.

 

Die Förderschule würde erstmalig wieder zum Schuljahr 2019/2020 in Klasse 5 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die Aufnahme ist aber gesetzlich zeitlich begrenzt und endet mit dem Schuljahr 2022/2023.

 

Es wurde abgefragt, ob die Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule zur Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ ein auch von deren Eltern mitgetragenes Vorhaben ist. Der Erfassungsbogen wurde den Eltern mit einem frankierten Rückumschlag nach Hause gesendet.

Das Ergebnis ist der Anlage zu entnehmen.

 

In der Elternbefragung wurden insgesamt 36 Eltern von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ angeschrieben. 19 Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sind aus Klasse 4. In Klasse 3 sind 17 Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“.

 

Von 19 Eltern mit Kindern in Klasse 4 haben elf Eltern an der Abfrage teilgenommen. Hiervon gaben sechs Eltern an, dass sie ihr Kind an einer allgemeinbildenden weiterführenden Schule anmelden möchten. Fünf Eltern möchten ihr Kind an einer Förderschule anmelden.

 

Von Kindern mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ aus Klasse 3 haben vier von 17 Eltern teilgenommen. Hiervon gaben drei Eltern an, dass sie ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten.

 

Ein Elternpaar hat ohne Angabe einer Klassenstufe angegeben, dass sie ihr Kind auf eine allgemeinbildende Schule schicken möchten.

 

Insgesamt haben sich 16 von 36 angeschriebenen Eltern, die ein Kind mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ haben, an der freiwilligen Umfrage beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 44,44%.

 

Durch die Umfrage wird deutlich, dass die Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule kein von den Eltern mitgetragenes Vorhaben ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:-

c)  an Folgekosten:-

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Auswertung der Elternbefragung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswertung Elternbefragung Förderschule (185 KB)      

Beschlussvorschlag:

Eine befristete Fortführung der Förderschule „Lernen“ ab Klasse 5  zum Schuljahr 2019/2020 gemäß § 183 c Abs. 5 NSchG ist nicht bei der Nds. Landesschulbehörde zu beantragen. 

Die Elternbefragung hat kein ausreichendes Votum dafür ergeben.