Beschlussvorschlag: 1) Der Bauausschuss nimmt den Untersuchungsbereich zustimmend zur Kenntnis. 2) Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 141 Baugesetzbuch den Beginn der vorbereitenden Untersuchung für ein mögliches Sanierungsgebiet. Die Untersuchungen erstrecken sich auf den im Lageplan gekennzeichneten Bereich. Der Lageplan ist Bestandteil der Sitzungsvorlage. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:10 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
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