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Vorlage - VO/7253/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 154 "Am Wilhelm-Hänel-Weg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
12.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
21.08.2017 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 154 “Am Wilhelm-Hänel-Weg“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

Nach Aufgabe der Gartenbaubetriebsnutzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Der Bebauungsplan soll dort künftig durch entsprechende Festsetzungen insbesondere eingeschränkte gewerbliche Nutzung und im westlichen Bereich auch Wohnen planungsrechtlich ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Für den Teilbereich der geplanten Wohnbebauung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.

Im bisherigen Verfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide und durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift  eingeflossen.

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans einschließlich örtlicher Bauvorschrift, Entwurf der Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (196 KB)      
Anlage 4 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 2 3 Entwurf B-Plan (994 KB)      
Anlage 3 4 Entwurf Begründung (4091 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

1.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Wilhelm-Hänel-Weg“ mit örtlicher

          Bauvorschrift nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Aus-

           legung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

          werden parallel förmlich beteiligt.