Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7252/17  

 
 
Betreff: 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Wilhelm-Hänel-Weg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
12.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
21.08.2017 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich “Am Wilhelm-Hänel-Weg“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

 

Nach Aufgabe der Gartenbaubetriebsnutzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am Wilhelm-Hänel-Weg“ und den parallel aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 154 gesichert werden. Die Flächennutzungsplanänderung soll dort künftig in einem Teilbereich die Entwicklung einer Wohnbaufläche planungsrechtlich ermöglichen. Der angesprochene Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Im bisherigen Verfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide und durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über die Entwurfsfassung zur Flächennutzungsplan-Änderung nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

 

 

Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Weiterhin sind die Entwurfsfassung zur Flächennutzungsplanänderung und der Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: durch städtebaulichen Vertrag gesichert

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf F-Planänderung, Entwurf der Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (146 KB)      
Anlage 4 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 2 3 Plan_Entwurf (2466 KB)      
Anlage 3 4 Begründung_Entwurf (941 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

1.Der Entwurf zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am

          Wilhelm-Hänel-Weg“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Aus-

           legung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

           werden parallel förmlich beteiligt.