Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Bund hat für das Programmjahr 2017 nachträglich das neue Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung aufgenommen. Über das Programm werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert. Die Anträge müssen dem Amt für regionale Landesentwicklung bis zum 01.09.2017 vorliegen.
Grundlage für die Beantragung einer Programmaufnahme ist die vorbereitende Untersuchung.
Aus den vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen gewonnen werden über
- soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse/ Zusammenhänge und Missstände, - die allgemeinen Ziele der Sanierung - die Durchführbarkeit der Sanierung im allgemeinen, - nachteilige Auswirkungen für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen sowie im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, - die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Sanierungsbetroffenen, - die Haltung der Träger öffentlicher Belange, - die Verfahrenswahl, d.h. Verfahren incl. Erhebung von Ausgleichsbeträgen oder vereinfachtes Verfahren ohne Erhebung von Ausgleichsbeträgen.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen führen letztlich zu einer gesicherten Beurteilungsgrundlage für oder gegen ein Sanierungsgebiet und bilden die Grundlage für die Beantragung der Aufnahme in ein Förderprogramm. Für die Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen ist mit Kosten von circa 17.000,- € zu rechnen.
Die Untersuchungen sollen sich auf den im anliegenden Lageplan schraffierten Bereich erstrecken. Das Baugesetzbuch sieht als ersten Verfahrensschritt einen Beschluss über die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vor.
Beschlussvorschlag:
1) Der Bauausschuss nimmt den Untersuchungsbereich zustimmend zur Kenntnis.
2) Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 141 Baugesetzbuch den Beginn der vorbereitenden Untersuchung für ein mögliches Sanierungsgebiet. Die Untersuchungen erstrecken sich auf den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich. Der Lageplan ist Bestandteil der Sitzungsvorlage. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 17.000,- € c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06000/06980 Produkt / Kostenträger: 4271400 und 4431050/ 51100202 Haushaltsjahr: 2017
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Plan des Untersuchungsgebiets
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