Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Gemäß § 2 i. V. m. § 13 a BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 171 bekommt die Bezeichnung „Altenbrücker Damm / Lüner Damm“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist es, im Wesentlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gemäß BauNVO und Gestaltungsregelungen durch örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 84 Abs. 3 NBauO zu treffen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei zwei Enthaltungen, Ratsherr Pols und Ratsherr Kuhn, einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen.
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