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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 01.08.2016    
Zeit: 15:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Protokollen a) ABS + GFA am 09.05.2016 b) ABS am 13.06.2016 c) ABS am 23.06.2016      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 171 "Altenbrücker Damm/Lüner Damm" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
Enthält Anlagen
VO/6775/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 i. V. m. § 13 a BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 171 bekommt die Bezeichnung „Altenbrücker Damm / Lüner Damm“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel des Bebauungsplans ist es, im Wesentlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gemäß BauNVO und Gestaltungsregelungen durch örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 84 Abs. 3 NBauO zu treffen.  

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 

   
    01.08.2016 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 i. V. m. § 13 a BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 171 bekommt die Bezeichnung „Altenbrücker Damm / Lüner Damm“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel des Bebauungsplans ist es, im Wesentlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gemäß BauNVO und Gestaltungsregelungen durch örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 84 Abs. 3 NBauO zu treffen.  

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei zwei Enthaltungen, Ratsherr Pols und Ratsherr Kuhn, einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen.

Ö 6  
Enthält Anlagen
Veränderungssperre 03/2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 "Altenbrücker Damm/Lüner Damm" Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/6776/16  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 10.1     (nichtöffentlich)      
N 10.2     (nichtöffentlich)      
N 10.3     (nichtöffentlich)      
N 10.4     (nichtöffentlich)      
N 10.5     (nichtöffentlich)      
N 10.6     (nichtöffentlich)      
N 10.7     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)