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Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Veränderungssperre Nr. 03-2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat bei zwei Enthaltungen, Ratsherr Pols und Ratsherr Kuhn, einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen.
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