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Beratungsinhalt:
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam beraten.
Frau Böhme, Leiterin des Fachbereiches Stadtentwicklung, stellt anhand einer Karte sowie eines Luftbildes den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Sie verweist darauf, dass es sich um ein Gebiet mit gründerzeitlichem Charakter handele, das derzeit von einer zwei- bis dreigeschossigen Bebauung geprägt sei. Bei der Bauverwaltung lägen derzeit ein Bauantrag sowie zwei Bauvoranfragen vor, die man nach § 34 BauGB beurteilen müsse. Ziel der Verwaltung sei aber insbesondere Grünflächen und Bewuchs zu erhalten, was bei einer Beurteilung nach §34 BauGB nicht möglich wäre. Bebauung solle hier nicht verhindert sondern strukturiert zugelassen werden, neue Bebauung solle sich einfügen. Der Bebauungsplan solle im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
Herr Burgdorff erklärt, dass er die Absicht der Verwaltung, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, begrüße. Er hätte sich diesen Plan und die Veränderungssperre bereits 2014 gewünscht. Es bestehe ein deutlicher Veränderungsdruck in diesem Bereich. Dennoch lohne es sich, die vorhandene Struktur zu erhalten auch hinsichtlich des Baumbestandes und historischer Gebäude. Er fragt nach, ob auch das geplante Vorhaben Altenbrücker Damm 10 von der Veränderungssperre betroffen sei und was aus der geplanten Begehung vor Ort werde.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass man mit der Veränderungssperre Tatsachenentscheidungen vermeiden wolle. Es könne weiterhin im Bestand ausgebaut werden. Außerdem würden Vorhaben im Einzelfall geprüft und könnten eine Genehmigung erhalten. Es solle zunächst eine detaillierte Bestandsaufnahme erfolgen, insbesondere hinsichtlich des Baumbestandes und der vorhandenen Grünflächen. Im Bebauungsplan könne sie sich aufgrund der speziellen Lage Regelungen bezogen auf Hausgruppen und evtl. sogar Einzelgrundstücke vorstellen. Regelungen nach Straßenzügen seien nicht wahrscheinlich. Das Grundstück Altenbrücker Damm 10 gehöre mit zum Geltungsbereich. Die Begehung sei vorgeschlagen worden, um vor Ort nach einer Lösung für das Vorhaben zu suchen, dies würde sich mit einem Bebauungsplan erübrigen. Sie habe sich hierzu bereits mit dem Architekten ausgetauscht. Eine Begehung könne aber noch erfolgen, wenn Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan vorlägen.
Herr Burgdorff fragt nach, ob der Abriss von Gebäuden bei einer Veränderungssperre ausgeschlossen sei.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass Abbrucharbeiten grundsätzlich genehmigungsfrei seien. Sie werde die Rechtslage bei einer Veränderungssperre überprüfen.
Ratsherr Petroll begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, hier solle ein Übermaß an Stadtvillen vermeiden werden.
Ratsherr Pols fragt nach, was mit laufenden Bauvorhaben geschehe bzw. mit deren Baugenehmigung.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Bauvorhaben mit Baugenehmigung, bei denen mit dem Bau bereits begonnen wurde, durchgeführt werden könnten. Im Bürgergarten sei bislang nur der Abriss genehmigungsfrei durchgeführt worden. Eine Baugenehmigung gebe es noch nicht, der Bauantrag sei aber im Hause. Es fehlten noch Unterlagen. Ein Gespräch mit dem Bauherrn und dem Planer sei für diese Woche geplant. Die Veränderungssperre gelte zunächst für zwei Jahre. Sollte das Bauvorhaben in die geplanten Regelungen passen, könne bereits vor Ablauf der Sperre und Satzungsbeschluss eine Genehmigung erteilt werden. Das Bauleitplanverfahren werde sich aber schwierig gestalten, sie rechne mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr.
Beigeordneter Salewski kündigt an, dass er dem Aufstellungsbeschluss und der Veränderungssperre zustimmen werde. Bei der Vorstellung des Bauvorhabens Altenbrücker Damm 10 habe man gesehen, dass manche Vorstellungen kritisch zu bewerten seien. Die Nachverdichtung solle den Gebietscharakter aufnehmen. Er fragt nach, ob auch sozialer Wohnungsbau eingeplant werde.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie Details zu den geplanten Bauvorhaben erst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mitteilen könne. Sie verweist aber darauf, dass in einem Fall eine Nachverdichtung um das 20 – 30fache des Bestandes im Raume stehe. Hier müssten der Stellplatzbedarf, die Verkehrsbelastung, die Versiegelung und der Überschwemmungsschutz bedacht werden. Man wolle Erweiterungen ermöglichen, aber auch das Wasser brauche Platz. Hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus könne man nur Forderungen durchsetzen, wenn Verträge im Rahmen der Bauleitplanung mit den Bauherren geschlossen würden, weil die Bauherren durch die Planung einen Mehrwert erzielen könnten. Man wünsche sich eine soziale Durchmischung.
Beigeordneter Blanck sagt seine Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zur Veränderungssperre zu und erklärt, dass man zusehen müsse, dass der soziale Wohnungsbau umgesetzt werde. Seine Fraktion stünde zu diesem Ziel.
Auf die Nachfrage von Ratsherrn Kuhn, wie es zur Genehmigung eines Mehrfamilienhauses im Wendehammer des Straßenzuges Bürgergarten kommen konnte, sagt Stadtbaurätin Gundermann eine Klärung zu.
Zur Nachfrage, ob es sich bei dem inzwischen abgerissenen CDU-Haus um ein Denkmal gehandelt habe, erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass sich dieses Gebäude niemals im Denkmalschutz befunden habe. Bei der Hansestadt Lüneburg gäbe es eine Liste der geschützten Gebäude und Gebäudeensembles. Zuständig für die Feststellung des Denkmalschutzes sei das Land. In Fällen, wo man sich über die Denkmalschutzeigenschaft nicht sicher ist, werde das Land informiert, das dann eine entsprechende Einschätzung abgibt. Auch für das CDU-Haus habe diese Überprüfung stattgefunden.
Ratsfrau Puschmann begrüßt, dass der Grünstreifen am Lösegraben erhalten werden solle. Sie fragt nach, in welcher Form Überschwemmungsgebiete ausgeglichen werden können.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass ein Ausgleich nur auf Flächen erfolgen könne, zu denen das Wasser realistisch hinfließen würde. Dies werde begutachtet und sei möglicherweise am Lösegraben auch nicht lösbar.
Ratsherr Pols fragt nach, ob es im Plangebiet bereits eine Bürgerversammlung gegeben habe, um die Meinung der Anlieger zu erfragen. So sei es doch auch im Bereich Bockelsberg-Ost gewesen.
Stadtbaurätin Gundermann erwidert, dass der Bebauungsplan Bockelsberg-Ost durch eine Bürgerinitiative initiiert wurde und die Fälle nicht vergleichbar seien. Am Altenbrücker und Lüner Damm habe es noch keine Bürgerversammlung gegeben, man wolle zunächst mögliche Festsetzungen entwickeln und diese dann vorstellen. Sie wollte außerdem nicht der Entscheidung des Ausschusses vorgreifen, der entscheiden müsse, ob überhaupt ein Bebauungsplan erstellt werde.
Ratsherr Pols weist darauf hin, dass für viele andere Themen Bürgerversammlungen durchgeführt würden, auch hier solle man die Betroffenen nach ihrer Meinung befragen.
Ratsherr Dörbaum erklärt, dass bereits der Aufstellungsbeschluss für Aufmerksamkeit sorge. Hier wolle man tätig werden, um nicht wieder in eine Situation zu geraten, wie im Raten Feld, wo etwas zugelassen werden musste, was eigentlich keiner befürwortet habe. Man solle heute den politischen Willen zur Entwicklung des Gebietes insbesondere hinsichtlich der Gestaltung deutlich machen. Die Veränderungssperre würde dem Verwaltungsausschuss empfohlen, bis zur Entscheidung sei also noch etwas Zeit. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei zwei Enthaltungen, Ratsherr Pols und Ratsherr Kuhn, einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen. |
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