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Vorlage - VO/6775/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 171 "Altenbrücker Damm/Lüner Damm"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  06 - Bauverwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
01.08.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Am östlichen Rand der Innenstadt liegt zwischen Lösegraben und dem Westbahnhofs-Gleis ein gründerzeitlicher Siedlungsbereich, der überwiegend durch 2- bis teils 3-geschossige Bebauung geprägt ist: Insbesondere entlang des Lösegrabens dominieren Gartenflächen mit Altbaum-Bestand die Ansicht vom Stadtring aus.

 

Es ist das Ziel der Hansestadt Lüneburg, die Gestaltungs- und – insbesondere zum Lösegraben hin – auch die Freiflächenqualitäten dieses innenstadt-nahen Quartiers zu bewahren und vor städtebaulich unangemessenen Veränderungen zu schützen.

Neben der Gebäude-Gestaltung, die durch die überbaubaren Flächen, die Anzahl der Nutzungsebenen bzw. die Gebäudehöhen-Entwicklung und die Art der Dachgeschoß-Ausbildung bestimmt wird, ist hierfür der Schutz der ufernahen Gartenbereiche, die mit ihrem Baumbestand den Lösegraben-Grünzug prägen, maßgeblich.

 

Bisher ist der Bereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Auf dieser Grundlage allein ist nicht sichergestellt, dass der Gebietscharakter gewahrt bleiben kann.

 

Um das Ziel einer Sicherung des heutigen Gebiets-Charakters und des ufernahen Baumbestandes zu erreichen, soll daher der Bebauungsplan Nr. 171 mit der Bezeichnung „Altenbrücker und Lüner Damm“ aufgestellt werden, durch den im Wesentlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen und der durch Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung ergänzt werden soll.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt, da sich der Zulässigkeitsmaßstab des Gebietes vom bisherigen Stand nach § 34 BauGB nicht wesentlich verändern soll. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, ist eine Flächennutzungsplan-Änderung nicht erforderlich.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,9 ha.

 

Gleichzeitig ist beabsichtigt, eine Veränderungssperre für das Gebiet gemäß § 16 BauGB zu erlassen. Dazu ist in einer gesonderten Vorlage zu entscheiden.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

 

Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

 

Teilhaushalt / Kostenstelle:SK 4271400/ KS 61040

Produkt / Kostenträger:KT 51100104

Haushaltsjahr:2016

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich BPlan 171 (281 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht BPlan 171 (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 i. V. m. § 13 a BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 171 bekommt die Bezeichnung „Altenbrücker Damm / Lüner Damm“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel des Bebauungsplans ist es, im Wesentlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gemäß BauNVO und Gestaltungsregelungen durch örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 84 Abs. 3 NBauO zu treffen.  

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.