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Bauvorhaben Lüner Rennbahn
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die Pressemitteilungen vom 27. + 29.07.16 zum Bauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofes. Sie erläutert, dass die Presse mit ihren Telefonaten an dieser Stelle für einige Verwirrung gesorgt habe. In Vorbereitung auf den Bauantrag habe am 22.06.16 ein Gespräch mit dem Bauherrn, Vertretern der Verwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Diese habe darauf hingewiesen, dass an eine artenschutzrechtliche Begutachtung zu denken wäre. Am 30.06.16 hat der Bauherr ein Angebot für ein artenschutzrechtliches Gutachten erhalten und dieses am 14.07.16 beauftragt. Ein solches Gutachten werde üblicherweise der Stadt zur Verfügung gestellt, die es wiederum an die Untere Naturschutzbehörde weiterleitet. Das Ergebnis des Gutachtens war für den Monatswechsel angekündigt worden. Am 29.07.16 ist dieses Gutachten bei der Stadt zusammen mit der Anzeige des geplanten Abrisses eingegangen. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass keine geschützten Arten auf dem Gelände heimisch sind. Es wurde trotz zahlreicher Begehungen und Nutzung von Überwachungseinrichtungen weder geschützte Tiere noch ihre Nester oder sonstige Hinweise gefunden. Der Landkreis hat bestätigt, dass der Abbruch nunmehr erfolgen kann. Beschluss:
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