Zu 4Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“
- Fortschreibung des Rahmenplans
Vorlage: VO/6034/15
Beratungsinhalt:
Frau Burghardt stellt mittels einer Power-Point-Präsentation die 2. Fortschreibung des Rahmenplanes vor. Der Rahmenplan wurde im Jahr 2008 zum ersten Mal fortgeschrieben und an die geänderten Bedingungen angepasst. Eine 2. Fortschreibung des Rahmenplanes ist nun notwendig und hat den Vorteil, dass Kaltenmoor voraussichtlich bis zum Jahr 2020 im Sanierungsverfahren bleiben kann. Ursprünglich sollte im Jahr 2015 das Sanierungsverfahren abgeschlossen werden.
Bevor Frau Burghardt auf die neuen Inhalte des Rahmenplanes eingeht, gibt Sie einen kurzen Rückblick in die vergangenen Jahre. Seit der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm im Jahr 1999 sind in Kaltenmoor eine Vielzahl von baulich investiven Maßnahmen aus dem ursprünglichen Rahmenplan und auch aus der 1. Fortschreibung umgesetzt worden und diese Maßnahmen haben bereits ihre Wirkung gezeigt. Frau Burghardt zeigt anhand der Power-Point-Präsentation die umgesetzten Maßnahmen auf.
Anschließend geht Frau Burghardt auf den neuen Rahmenplan ein und erläutert die Leitbilder. Das bedeutet, dass es übergeordnete Ziele gibt, die es zu verfolgen gilt. Frau Burghardt weist darauf hin, dass diese Ziele eine Fortschreibung der Ziele aus den älteren Rahmenplänen sind. Das erste Leitbild ist die Weiterentwicklung eines lebensfähigen Einkaufszentrums mit sozialer und gewerblicher privater Angebots-Infrastruktur. Kernpunkt der Rahmenplanfortschreibung ist, dass das Einkaufszentrum belebt und dauerhaft als Einkaufszentrum in Kaltenmoor gehalten werden soll. Dafür ist es notwendig, dass das Einkaufszentrum eine gewisse Umstrukturierung erfährt. Als zweites Leitbild nennt Frau Burghardt die Verbesserung der problematischen städtebauliche Verkehrsstruktur, insbesondere die Carl-Friederich-Goerdeler Straße, die nun im folgenden Jahr zurückgebaut werden soll. Die Aufwertung des Wohnumfeldes in dem Hochhausquartier zur Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität stellt das dritte Leitbild dar. Dieses beinhaltet die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden zu fördern. Es hat sich aber im Laufe der Jahre gezeigt, dass dort stärkere Impulse gesetzt werden müssen, damit insbesondere die Großeigentümer tätig werden. Das nächste Leitbild ist die hochwertige Gestaltung der öffentlichen Räume zur Verbesserung des Stadtteilimages in der Innen- und Außendarstellung. Als letztes Leitbild führt Frau Burghardt die Modernisierung und Anpassung öffentlicher Gebäude zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur auf. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die zwei öffentlichen Gebäude, die AWO und die Jugendwerkstatt, saniert werden können.
Frau Burghardt erläutert, dass die geplanten Maßnahmen inhaltlich eine Umsetzung der Leitbilder darstellen. Die aufgelisteten Maßnahmen sollen bis zum Ende des Sanierungsverfahrens durchgeführt werden. Das wären der Rückbau und die Neugestaltung der Carl-Friedrich-Goerdeler Straße in 2016, der nächste Bauabschnitt der Wohnwege zwischen den Hochhäusern, die Wiedernutzung leerstehender städtischer Gebäude, die Weiterentwicklung und der Teilrückbau des Einkaufszentrums, der Neubau des Drogeriemarktes, der Rückbau und die Neuanlage der Stellplatzanlage an der Kurt-Huber-Straße. Frau Burghardt merkt außerdem an, dass der Neubau eines Drogeriemarktes Bestandteil des Rahmenplanes sein muss. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Maßnahme auch von der Hansestadt finanziert wird. Eine weitere Maßnahme ist die Sanierung des Parkhauses an der Adolf-Reichwein-Straße. Das Gebäude wird nicht baulich erneuert, es wird nur die Fassade des Parkhauses saniert. Weitere Maßnahmen sind die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes, hier die Sanierung der AWO Kita, und die Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes mit sozialer Nutzung, hiermit ist die Sanierung der Jugendwerkstatt gemeint. Als letzte Maßnahme führt Frau Burghardt noch die Förderung von grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen in den Geschosswohnungsbauten an. Den Eigentümern sollen Anreizfinanzierungen angeboten werden, so dass dort eine Sanierungstätigkeit in die Wege geleitet wird.
Diese Gesamtmaßnahmen sind in der 2. Fortschreibung des Rahmenplanes enthalten.
Im Anschluss stellt Frau Burghardt die Gesamtkostenübersicht vor und erklärt, dass zum Beginn des Sanierungsverfahren Gesamtkosten in Höhe von 11.061.000 € geschätzt wurden. Dieser Gesamtkostenbedarf ist jetzt um gut 1.500.000 € erhöht worden. Für den gesamten Förderzeitraum ergibt sich ein Gesamtkostenbedarf von 12.633.000 €.
Herr Petroll merkt an, dass das Parkhaus in der Adolf-Reichwein-Straße wohl Eigentümern von Eigentumswohnungen gehöre und fragt nach, ob diese Eigentümer an der Sanierung beteiligt wurden.
Herr Mädge erläutert, dass die Eigentümer das Parkhaus im Innenbereich selbst sanieren und die Hansestadt nur entsprechende Zuschüsse für Außensanierungen bereitstellt. Die Eigentümer werden an diesem Prozess beteiligt. Es handelt sich bei den Parkhaussanierungen um Anreizfinanzierungen, mit denen die Hansestadt Lüneburg die Eigentümer unterstützen möchte. Insbesondere dann wenn eine Sanierung für das Stadtbild und auch für die Struktur erforderlich ist und für den Eigentümer unwirtschaftlich ist.
Herr Bauer-Ohlberg fragt, ob noch andere Maßnahmen am Geschosswohnungsbau in Aussicht gestellt werden, wie z. B. Treppenhausanlagen oder Eingangsbereiche.
Herr Mägde erklärt, dass es zum einen den Eigentumsbereich und kleinteiligen Eigentum gibt, bei dem keine Probleme bestehen und alles in Ordnung ist. Zum anderen gibt es die Geschosswohnungsbauten, die in den letzten Jahren immer weiter gehandelt wurden. Mit dem neuen Eigentümer gibt es bereits Gespräche und ein Vorankommen wird deutlich. Und zuletzt gibt es den Problembereich in der Wilhelm-Leuschner Straße, da dort der Eigentümer in Insolvenz gegangen ist. Hier geht es nur sehr langsam mit Gesprächen voran.
Frau Gundermann ergänzt, dass sich die Sanierung der AWO Kita hinter dem Punkt „Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes mit Kita Nutzung“ verbirgt. Dies ist ein großes Vorhaben, welches über 1 Mio. € kosten wird und über die Städtebaufördermittel anteilig mitfinanziert werden soll. Im Frühling bzw. im Sommer des Jahres soll in einem nächsten Schritt das Raumprogramm mit der Kita entwickelt und die Fragen geklärt werden, welche Räumen saniert und welche neu gebaut werden müssen, sowie ob im Bestand saniert werden kann oder ob mit Containern unterstützt werden muss. Zudem soll in diesem Jahr auch die Bauplanung beauftragt werden, so dass im nächsten Jahr die Sanierung beginnen kann.
Beschlussvorschlag:
Der 2. Fortschreibung des Rahmenplans zum Sanierungsgebiet „Soziale Stadt- Investitionen im Quartier“ wird zugestimmt.
Der aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Gesamtkostenrahmen von 12.630.000 € wird zugestimmt.
Beschluss:
Der Begleitausschuss „Soziale Stadt“ fasst einen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.