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Sachverhalt:
Das Sanierungsgebiet „Kaltenmoor“ wurde im Mai 1999 durch Ratsbeschluss förmlich festgelegt. Im selben Jahr erfolgte die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“. Als Bestandteil des Sanierungskonzeptes wurde im Jahr 2002 ein quartiersbezogener Rahmenplan für das Sanierungsgebiet beschlossen. Dieser wurde in 2008 entsprechend der Entwicklung im Gebiet fortgeschrieben.
In den vergangenen Jahren konnten viele wichtige Sanierungsmaßnahmen des Rahmenplans durch die Verwendung von Städtebaufördermitteln umgesetzt werden. Aufgrund von Veränderungen in den örtlichen Gegebenheiten sind bestimmte Ziele und Maßnahmen nicht weiterzuverfolgen und geänderte Zielsetzungen umzusetzen. Aus diesem Grund wird der Rahmenplan noch einmal punktuell fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung des Rahmenplans wurde die BauBeCon Sanierungsträger GmbH beauftragt.
Der fortgeschriebene Rahmenplan (Stand Dezember 2014) weist die bereits umgesetzten Maßnahmen aus und geht auf die Aktualisierung der Zielsetzung ein.
Als aktualisierte Zielsetzungen des fortgeschriebenen Rahmenplans gelten:
Rückbau und Neugestaltung der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße Sanierung der Erschließungswege südl. der C-F-G Straße Wiedernutzung leerstehender städtischer Gebäude Weiterentwicklung und Teilrückbau des EKZs Neubau eines Drogeriemarktes Rückbau und Neuanlage der Stellplatzanlage an der Kurt-Huber-Straße Sanierung Parkhaus an der Adolf-Reichwein Straße Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes mit Kita-Nutzung Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes mit sozialer Nutzung Förderung von grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen im Geschosswohnungsbau in Teilbereichen
Die Umsetzung der vorgestellten Restmaßnahmen erfordert eine Erhöhung der benötigten Finanzierungsmittel (Gesamtkostenrahmen) um 1.570.000,- € auf insgesamt 12,63 Mio. € und eine Verlängerung des Durchführungszeitraums bis 2020. Die Förderquote der Städtebauförderung liegt bei 2/3 der förderfähigen Kosten. Den zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1.570.000 € steht daher eine Einnahme in Höhe von 1.046.666,- € aus Städtebaufördermitteln gegenüber.
Der Rahmenplan besteht aus Planunterlagen, der Kosten- und Finanzierungsübersicht und einem textlichen Teil. Dieser enthält Aussagen zur Gebietsabgrenzung und den wesentlichen Sanierungszielen. Der fortgeschriebene Rahmenplan wird anhand einer Power Point Präsentation in der Sitzung ausführlich erläutert.
Der Rahmenplan kann nach telefonischer Terminabsprache (309-3419) bei Frau Burghardt, Neue Sülze 35, Zimmer 17 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 1.570.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Mittelanmeldung 2019/2020 Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06910 Produkt / Kostenträger: 51100202 Haushaltsjahr: 2019/2020
e) mögliche Einnahmen: 1.046.666 € aus Städtebaufördermitteln Anlage/n: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Beschlussvorschlag: Der 2. Fortschreibung des Rahmenplans zum Sanierungsgebiet „Soziale Stadt- Investitionen im Quartier“ wird zugestimmt.
Der aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Gesamtkostenrahmen von 12.630.000 € wird zugestimmt.
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