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Die Fortschreibung des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Kaltenmoor wurde bereits in der Sitzung des ABS vom 23.02.2015 beraten. Aufgrund neuer Entwicklungen im Sanierungsgebiet Kaltenmoor wurde die Beschlussfassung im Rat jedoch zurückgestellt.
Sachverhalt: Im Rahmen eines Termins mit einem der Großeigentümer hat sich für die geplante Sanierung der AWO Kita eine neue Perspektive eröffnet. Der Eigentümer kann sich die Veräußerung eines Grundstücks auf dem sich zurzeit ein untergenutztes Parkhaus befindet, an die Hansestadt Lüneburg vorstellen. Auf dem dann zur Verfügung stehenden Grundstück wäre in der Folge die Errichtung eines Kita-Neubaus denkbar. Vor dem Hintergrund, dass die bestehende Kita bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen stößt und eine Wohnung zur Unterbringung der Krippenkinder angemietet werden musste, ist die Neubauvariante eine sinnvolle Alternative. Die Umsetzung der Neubauvariante würde auch den Rückbau des Parkhauses, den Grunderwerb und die Sanierung des Bestandsgebäudes der AWO Kita nach sich ziehen. Entsprechend der umfangreicheren Maßnahmen müsste auch die Erhöhung des Kostenrahmens von ursprünglich angedachten 12.630.000 € auf 13.805.000 € erfolgen. Um sich diese Option offen zu halten, wurde beschlossen, die Rahmenplanfortschreibung zu überarbeiten, die Neubauvariante mit den Folgearbeiten zu ergänzen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend anzupassen.
Das Sanierungsgebiet „Kaltenmoor“ wurde im Mai 1999 durch Ratsbeschluss förmlich festgelegt. Im selben Jahr erfolgte die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“. Als Bestandteil des Sanierungskonzeptes wurde im Jahr 2002 ein quartiersbezogener Rahmenplan für das Sanierungsgebiet beschlossen. Dieser wurde in 2008 entsprechend der Entwicklung im Gebiet fortgeschrieben. In den vergangenen Jahren konnten viele wichtige Sanierungsmaßnahmen des Rahmenplans durch die Verwendung von Städtebaufördermitteln umgesetzt werden. Aufgrund von Veränderungen in den örtlichen Gegebenheiten sind bestimmte Ziele und Maßnahmen nicht weiterzuverfolgen und geänderte Zielsetzungen umzusetzen. Aus diesem Grund wird der Rahmenplan noch einmal punktuell fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung des Rahmenplans wurde die BauBeCon Sanierungsträger GmbH beauftragt. Der fortgeschriebene Rahmenplan weist die bereits umgesetzten Maßnahmen aus und geht auf die Aktualisierung der Zielsetzung ein. Als aktualisierte Zielsetzungen des fortgeschriebenen Rahmenplans gelten:
Rückbau und Neugestaltung der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße Erneuerung und Umgestaltung der Erschließungswege südl. der C-F-G Straße Wiedernutzung leerstehender städtischer Gebäude Weiterentwicklung und Teilrückbau des EKZs Neubau eines Drogeriemarktes Rückbau und Neuanlage der Stellplatzanlage an der Kurt-Huber-Straße Rückbau einer mindergenutzten Parkpalette Erwerb eines Grundstücks Instandsetzung/ Sanierung von Parkpaletten Herstellung neue Gemeinbedarfseinrichtung für Kita-Nutzung Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes mit sozialer Nutzung Sanierung/ Umnutzung eines öffentlichen Gebäudes zu einer Gemeinbedarfseinrichtung Förderung von grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen/ Teilrückbau im Geschosswohnungsbau
Der alte Gesamtkostenrahmen wies ein Finanzvolumen von 11.061.000,- € aus. Die Umsetzung der vorgestellten Restmaßnahmen erfordert eine Erhöhung der benötigten Finanzierungsmittel (Gesamtkostenrahmen) um 2.744.000,- € auf insgesamt 13.805.000,- € und eine Verlängerung des Durchführungszeitraums bis 2020. Die Förderquote der Städtebauförderung liegt bei 2/3 der förderfähigen Kosten. Den zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 2.744.000,- € stehen daher Einnahmen in Höhe von 1.829.000,- € aus Städtebaufördermitteln gegenüber. Der Rahmenplan besteht aus Planunterlagen, der Kosten- und Finanzierungsübersicht und einem textlichen Teil. Dieser enthält Aussagen zur Gebietsabgrenzung und den wesentlichen Sanierungszielen. Der Rahmenplan kann nach telefonischer Terminabsprache (309-3419) bei Frau Burghardt, Neue Sülze 35, Zimmer 17 eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
VA: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den folgenden Beschluss zu fassen: Die 2. Fortschreibung des Rahmenplans zum Sanierungsgebiet „Soziale Stadt- Investitionen im Quartier“ sowie die aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Gesamtkostenrahmen von 13.805.000,- € werden beschlossen.
Rat: Der Rat beschließt die 2. Fortschreibung des Rahmenplans zum Sanierungsgebiet „Soziale Stadt- Investitionen im Quartier“ sowie die aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Gesamtkostenrahmen von 13.805.000,- €.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Mittelanmeldungen 2018-2020 Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06910 Produkt / Kostenträger: 51100202 Haushaltsjahr: 2019/2020
e) mögliche Einnahmen: 2/3 aus Städtebaufördermitteln Anlage/n: Kosten- und Finanzierungsübersicht
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