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Auszug - Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg", 1. Änderung Satzungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.02.2015    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/6056/15 Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg", 1. Änderung
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann bringt in Erinnerung, dass auf der heute in Rede stehenden Fläche die Lebenshilfe ihre Werkstätten einrichten wollte. Die Lebenshilfe hat für sich zwischenzeitlich hausintern andere Lösungsmöglichkeiten gefunden, um sich weiter zu entwickeln. Die für die Ansiedlung der Lebenshilfe vorgehaltene Fläche kann damit einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Vorgesehen ist, die Fläche in Anlehnung an das angrenzende, bereits bestehende Mischgebiet des StOV-Geländes weiter zu entwickeln.

her eingegangen wird auf den derzeitigen Verfahrensstand. In der jetzt anstehenden 2. Stufe soll die Träger- und Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, spätestens zu den Sommerferien einen Satzungsbeschluss vorliegen zu haben.

 

Anhand einer Power-Point-Psentation (Anlage I) wird mit Hilfe eines Lageplanes dargestellt, dass das Mischgebiet selbst durch eine ziemlich mittig verlaufende Erschließungsstraße getrennt wird. Auf der der Bahn zugewandten Seite im Westen ist in der Bebauung eine 2 3 Geschossigkeit mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss vorgesehen. Auf der bahnabgelegenen Seite im Osten wird eine Bebauung in 2 Geschossigkeit mit einem ebenfalls zulässigen Staffelgeschoss möglich sein.

Auf der westlichen Seite sollen 2 baugleiche Baukörper entstehen. Im östlichen Bereich sind 3 Einfamilienhauszeilen vorgesehen.

 

Aufgezeigt werden auch die Flächen, die nicht überbaut werden dürfen. Diese Teilbereiche können nicht überbaut werden, weil dort Leitungen verlegt sind, die Flächen für die Anlegung einer Stellplatzanlage benötigt werden oder Abstände zu einem bestehenden Bolzplatz einzuhalten sind.

 

Ein erstelltes Schallgutachten belegt, dass es nur in den Nachtzeiten zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen wird. Dies aber auch nur in ganz bestimmten Bereichen. Eine solche Situation ist nicht gänzlich neu, da auch in anderen bahnnahen Wohngebieten es zu Überschreitungen der zulässigen Nachtwerte kommt.

 

Deshalb wurde für die beiden der Bahn zugewandten Fassaden ein Lärmpegel 4 und für die übrigen Fassaden ein Lärmpegel 3 festgesetzt.

r die auf der östlichen Fläche der bahnabgewandten Seite entstehenden Baukörper sollten die Lärmwerte als Einzelnachweis geführt werden, weil davon auszugehen ist, dass die auf der westlichen Seite geplanten Baukörper eine gewisse Lärmpegelminderungsfunktion übernehmen werden und die Anforderung an die zu ergreifenden Lärmschutzmaßnahmen hier heruntergefahren werden können.

 

In grünordnerischen Festsetzungen sind u.a. die Baumanpflanzungen geregelt, sowohl auf den Grundstücken als auch entlang der Erschließungsstraße.

 

Der vorliegende Entwurf wurde ergänzt durch eine örtliche Bauvorschrift. Hierin geregelt sind die max. Bauhöhen in dem jeweiligen Bereich, die bei 10,50 m bzw. 13,50 m liegen werden. Ebenso bestehen Vorgaben hinsichtlich der Dachneigung. Flachdächer wird es geben ebenso wie Grasdächer für Carportanlagen und größere Nebenanlagen.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren durchgeführt, was bedeutet, dass kein gesonderter Umweltbericht erstellt werden muss. Dies ist insofern unschädlich, als dass dort ursprünglich Gewerbe mit weitaus mehr versiegelter Fläche angesiedelt werden sollte.

 

Parallel zu dieser Entwicklung wird der F-Plan angepasst. Dargestellt werden die anstehenden weiteren Verfahrensschritte, so dass zeitnah die Interessenten für diese Flächen mit ihren Planungen beginnen können.

 

Oberbürgermeister Mädge geht ein auf die seit Monaten geführten Diskussionen, dass Flächen benötigt werden, um Wohnungsbauten zu bezahlbaren Mieten realisieren zu können. Umsetzen lässt sich dies in der Regel nur mit eigenen Flächen. Deshalb hat man sich entschieden, diese Flächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Anhand eines Aufteilungsplanes wird näher erläutert, wie sich die Eigentumsverhältnisse schlussendlich darstellen werden.

 

Auf die vorgesehenen Nutzungen der einzelnen Felder (I V) wird hierbei näher eingegangen. Auf den Feldern I und II sollen zwei baugleiche Baukörper mit jeweils 30 WE entstehen. Ein Block davon wird von der LüWoBau erstellt, der zweite Block wird durch die  Stiftung erstellt, wobei das Baumanagement für beide Baukörper bei der LüWoBau liegen wird. Erreicht werden soll ein sozial verträglicher und wohngeldfähiger Mietzins von etwa 6,50 €/m² Kaltmiete, jedoch nur mit entsprechenden Wohnungsbaumitteln des Landes. Entsprechende Orientierungsanträge wurden bereits an das Land für das Jahr 2016 gestellt.

 

Aus den Diskussionen der letzten Monate hat sich abgezeichnet, dass 2 Wohnungstypen stark nachgefragt werden. Dazu gehören die 50 60 m² großen Wohnungen für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Ehepaaren ohne Kinder. Ebenfalls wird auch Wohnraum für Familien mit 2 oder mehr Kindern benötigt.

 

Auf dem Baufeld III sollen durch Reihenhäuser 5 6 Mietwohnungen mit 120 130 m² Wohnfläche für Familien entstehen, um diese zu vermieten.

Die restlichen bebauten Flächen sollen auf dem freien Markt angeboten werden. Damit kann erreicht werden, dass 50 % der geschaffenen Wohnflächen zu sozial verträglichen Preisen angeboten werden und 50 % im Preissegment leicht darüber, so dass eine gute Durchmischung erreicht wird. Vorausgesetzt, dass das Verfahren zügig durchgeführt werden kann, ist davon auszugehen, dass auf dem Grundstück der LüWoBau im Herbst 2015 der erste Spatenstich erfolgen kann.

 

r den Bereich der Stiftung wird man die Maßnahme und weitere Vorgehensweise im Stiftungsrat vorstellen und beraten lassen.

 

rgermeister Meihsies macht deutlich, dass seine Fraktion für die vorgetragene Vorgehensweise ihre Zustimmung erteile, zumal man mit den verfolgten Zielen seiner sozialpolitischen Verantwortung gerecht werde und eine ehemals für gewerbliche Zwecke vorgehaltene Fläche hiermit einem sozialpolitischen Zweck zugeführt werde. Hier zeigt sich auch, dass Stiftungsmittel sozialpolitisch vernünftig eingesetzt werdennnen.

 

Ratsherr Manzke geht davon aus, dass für die Fläche IV auf dem freien Markt eine große Nachfrage vorhanden sein wird. Er möchte wissen, ob die Vergabe der Flächen zur Wohnungsbebauung an bestimmte Kriterien geknüpft sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass diese Kriterien noch zu erarbeiten und die Vergabe der Grundstücke letztendlich aber mit einer Beschlussfassung VA/Rat zu treffen sein werden. Insofern ist sichergestellt, dass sich die politischen Gremien in die Entscheidungsprozesse über die Vergabe der Grundstücke einbringen können.

 

Ratsfrau Schellmann hat den Ausführungen entnommen, dass auf der westlichen Seite die beiden Baukörper eine 2 3 Geschossigkeit mit zusätzlich aufgesetztem Staffelgeschoss aufweisen können. Da diese beiden Baukörper wie ausgeführt auch eine gewisse Lärmriegelfunktion für die hinterliegende Bebauung ausüben werden und es sich um eine rein städtische Bebauung handelt, regt sie an, für diese beiden Baukörper eine Dreigeschossigkeit von vornherein festzulegen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass seitens der LüWoBau ohnehin eine Dreigeschossigkeit mit aufgesetztem Staffelgeschoss vorgesehen sei. Aus stadtplanerischer Sicht wollte man aber nicht von vornherein eine Dreigeschossigkeit festschreiben.

 

Ratsfrau Schellmannchte wissen, warum hier anstelle der sonst üblichen Praxis davon abgewichen werden soll und das anfallende Oberflächenwasser nicht auf dem Grundstück selbst versickern soll, sondern stattdessen der Kanalisation zugeführt werden soll.

 

Stadtbaurätin Gundermannhrt aus, dass sich das städtische Umweltamt sehr detailliert mit den dort herrschenden Grundwasserverhältnissen auseinandergesetzt hat. Auch werden die Erkenntnisse aus einem Gutachten und der umliegenden Bebauung einbezogen. Auf dem Gelände wurde eine Reihe von Bohrungen niedergebracht, um Aufschluss über die Beschaffenheit des Baugrundes zu erhalten. Die erlangten Erkenntnisse führten in der getroffenen Entscheidung dazu, dass von dem Grundsatz, Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen, abgewichen werden muss.

 

Ratsfrau Schellmann weist auf einen möglichen Zahlendreher auf Seite 8 Maß der baulichen Nutzung unter 6.2) hin. Dort ist im I. Absatz ausgeführt, dass in M 1 = 0,35 GFZ angeführt sei. Zu den Baumpflanzungen merkt sie an, dass darauf geachtet werden sollte, dass nicht besenartig wachsende Baumarten hierzu ausgesucht werden.

 

Bereichsleiter Zurheide verdeutlicht, dass standortheimische Bäume keine pyramidenartig wachsenden Bäume seien.

 

Ratsherr Salewski erklärt, dass seine Fraktion die vorgesehenen Maßnahmen unterstützt. Insbesondere wird begrüßt, dass hier Wohnraum mit bezahlbaren Mieten geschaffen werden soll.

 

Ratsherr Petroll begrüßt ebenfalls das Konzept. Ihn interessiert, ob die Wärmeversorgung über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) möglich sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädgehrt aus, dass die anderen Bereiche im Umfeld bereits an ein BHKW angeschlossen seien. Auch die hier entstehenden Wohnungen sollen an das BHKW angeschlossen werden.

 

Ratsfrau Puschmann schließt sich ebenfalls dem vorgestellten Konzept an. Ergänzend bittet sie darum, dass etwas über die Radwegeführung durch das Baugebiet ausgesagt wird.

 

Bereichsleiter Eberhardt verdeutlicht, dass die Straße ins Baugebiet ausschließlich der Erschließung des Gebietes dient. Die überörtliche Radwegeverbindung verläuft zunächst durch das Speicherviertel. Der weitere Verlauf wird anhand eines Planes aufgezeigt.

 

Ratsfrau Puschmannchte wissen, ob ein Verkehrsgutachten erstellt wurde.

 

Bereichsleiter Eberhardthrt aus, dass es Aussagen des Verkehrsgutachters gäbe. Die Aussagen verdeutlichen aber nur, dass sich keine wesentlichen Unterschiede zu der bisherigen Planung ergeben.

 

rgermeister Meihsieschte wissen, ob die Verkehrsmengen auf dem Meisterweg vorliegen.

 

Bereichsleiter Eberhardt merkt an, dass Zahlen zwar vorlägen, er aber sie nicht parat dabei hätte.

 

Ratsfrau Schellmann fragt nach, ob es zutreffend sei, dass das Gelände zum Bolzplatz hin aufgeschüttet werden soll.

 

Bereichsleiter Eberhardt bestätigt dies, weist jedoch darauf hin, dass das Gelände nur plan hergerichtet werden soll, ohne dass hierbei an eine Bolzplatzvergrößerung gedacht sei.

 

Ratsfrau Schellmann bringt zum Ausdruck, dass auch sie das Konzept mitträgt und ein guter Weg beschritten wird, das Ziel, mehr sozialverträglichen Wohnraum zu schaffen, zu erreichen.

 

Oberbürgermeister Mädge weist zur Ergänzung darauf hin, dass neben der Fa. Fior & Genz noch 2 freie Grundstücke vorhanden seien, auf denen nicht störendes Gewerbe in Form von Dienstleisterin sich ansiedeln kann. Aufgezeigt wird, wieweit diese Dienstleister an die Fläche, die heute für eine Wohnbaunutzung vorgestellt wurden, heranrücken könnte. Hingewiesen wird darauf, weil diese Fläche außerhalb des B-Plan-Bereiches liegt. Nachfrage nach den Grundstücken ist vorhanden. Eine Vermarktung wird jedoch nicht vor Ende 2016 erfolgen können, weil wir erst dann aus der Sanierung heraus sind.

 

Herr Plesse Bauhütte regt an, dass zur Geschossigkeit vielleicht besser eine max. Höhe angegeben werden sollte. Da das Oberflächenwasser über die Kanalisation abgeführt werden muss, bietet es sich evtl. an, nicht nur für die Carportanlagen eine Dachbegrünung vorzugeben, sondern auch für die anderen Dächer, so es denn die zulässigen Dachneigungen zulassen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass das vorgestellte Konzept, in diesem Bereich 60 80 Wohnungen zu schaffen zu können, auf breite Zustimmung trifft.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“, 1. Änderung nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.

 

 

 


 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 6 (600 KB)