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Vorlage - VO/6055/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 162 "Ausgleichsflächenpool Lüneburg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Matthias Eberhard
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Klang, Anja   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
23.02.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Für die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebenen und gekennzeichneten Flächen, soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 162 erhält die Bezeichnung „Ausgleichflächenpool Lüneburg“.

 

Der Bebauungsplan soll künftig die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 1a Abs. 3 BauGB i. V. m.
§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB planungsrechtlich ermöglichen.

Gem. § 9 Abs. 1a BauGB werden hier Flächen für Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen Bebauungsplan, als dem, in dem Eingriffe zugelassen werden, festgesetzt. Die hier festgesetzten Flächen werden, nach dem entstehenden Bedarf, den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, ganz oder teilweise zugeordnet.

Die Festsetzung erfolgt als Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Abhängig vom örtlich festzulegenden Entwicklungsziel werden die Flächen zusätzlich als Fläche für die Landwirtschaft oder Fläche für Wald festgesetzt.

 

Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

Die angesprochenen Bereiche sind im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. In der Teilfläche 5 ist teilweise eine öffentliche Grünfläche sowie in der Teilfläche 7 eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt. In einem Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert.

 

Der Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen sprach sich am 15.06.2015 gegen die Aufnahme der Teilfläche 2 in den Pool aus.

Da der Ortsrat keine Verfahrensbeschlüsse fassen kann, bleibt die Teilfläche Bestandteil des Geltungsbereichs.

Die Fläche besitzt bereits heute eine hohe Wertstufe, in Teilbereichen ist  aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Nutzungsänderung voraussichtlich nicht möglich. Eingriffe darin würden ihrerseits Kompensationsmaßnahmen erfordern.

Im folgenden Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung werden die Belange der möglicherweise betroffenen Vereine in Ochtmissen abgefragt und, soweit möglich, berücksichtigt. Ggf. wird anschließend mit dem Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Geltungsbereich verkleinert.

 

Der Geltungsbereich besteht aus 9 Teilflächen. Er ist auf dem beigefügtem Übersichtsplan und den Lageplänen der Teilflächen, die Bestandteile der Beschlussvorlage sind, dargestellt. Er umfasst eine Gesamtfläche von 89,8 ha.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/ KS 61040             

              Produkt / Kostenträger:       KT 51100104

              Haushaltsjahr:                              2015

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 


Anlage/n: Geltungsbereiche, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 12 1 Verfahrensübersicht_Bplanverfahren (12 KB)      
Anlage 2 2 Nord Geltungsbereich (604 KB)      
Anlage 3 3 Geltungsbereiche (548 KB)      
Anlage 4 4 Teilflächen B162 (25 KB)      
Anlage 13 5 BP162 Teilflächen 1a u. 1b (229 KB)      
Anlage 1 6 BP162 Teilfläche 2 (270 KB)      
Anlage 5 7 BP162 Teilfläche 3 (390 KB)      
Anlage 6 8 BP162 Teilfläche 4 (801 KB)      
Anlage 7 9 BP162 Teilfläche 5 (576 KB)      
Anlage 8 10 BP162 Teilfläche 6 (84 KB)      
Anlage 9 11 BP162 Teilfläche 7 (331 KB)      
Anlage 10 12 BP162 Teilfläche 8 (244 KB)      
Anlage 11 13 BP162 Teilfläche 9 (133 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Für die in der Anlage dargestellten Geltungsbereiche wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Ausgleichsflächenpool Lüneburg“ beschlossen.

 

  1. Die genauen Geltungsbereiche ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Plan.

 

  1. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.