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Sachverhalt: Für die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebenen und gekennzeichneten Flächen, soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 162 erhält die Bezeichnung „Ausgleichflächenpool Lüneburg“.
Der Bebauungsplan soll künftig die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 1a Abs. 3 BauGB i. V. m. Gem. § 9 Abs. 1a BauGB werden hier Flächen für Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen Bebauungsplan, als dem, in dem Eingriffe zugelassen werden, festgesetzt. Die hier festgesetzten Flächen werden, nach dem entstehenden Bedarf, den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, ganz oder teilweise zugeordnet. Die Festsetzung erfolgt als Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Abhängig vom örtlich festzulegenden Entwicklungsziel werden die Flächen zusätzlich als Fläche für die Landwirtschaft oder Fläche für Wald festgesetzt.
Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.
Die angesprochenen Bereiche sind im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. In der Teilfläche 5 ist teilweise eine öffentliche Grünfläche sowie in der Teilfläche 7 eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt. In einem Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert.
Der Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen sprach sich am 15.06.2015 gegen die Aufnahme der Teilfläche 2 in den Pool aus. Da der Ortsrat keine Verfahrensbeschlüsse fassen kann, bleibt die Teilfläche Bestandteil des Geltungsbereichs. Die Fläche besitzt bereits heute eine hohe Wertstufe, in Teilbereichen ist aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Nutzungsänderung voraussichtlich nicht möglich. Eingriffe darin würden ihrerseits Kompensationsmaßnahmen erfordern. Im folgenden Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung werden die Belange der möglicherweise betroffenen Vereine in Ochtmissen abgefragt und, soweit möglich, berücksichtigt. Ggf. wird anschließend mit dem Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Geltungsbereich verkleinert.
Der Geltungsbereich besteht aus 9 Teilflächen. Er ist auf dem beigefügtem Übersichtsplan und den Lageplänen der Teilflächen, die Bestandteile der Beschlussvorlage sind, dargestellt. Er umfasst eine Gesamtfläche von 89,8 ha.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/ KS 61040 Produkt / Kostenträger: KT 51100104 Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Geltungsbereiche, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
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