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Auszug - Bebauungsplan Nr. 162 "Ausgleichsflächenpool Lüneburg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.02.2015    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/6055/15 Bebauungsplan Nr. 162 "Ausgleichsflächenpool Lüneburg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Matthias Eberhard
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Klang, Anja   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag vom Beigeordneten Dörbaum verständigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass TOP 8 und 9 gemeinsam beraten werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht auf die gängigen Bauleitplanverfahren ein, wonach man im öffentlichen Verfahren immer an den Punkt kommt, wo man vorzunehmenden Ausgleich und Ersatz betrachten muss. Bemüht ist man, Ausgleich und Ersatz möglichst ortsnah beim Eingriff vorzunehmen. Soweit dies nicht gelingt, wird versucht, hierfür Flächen im gesamten Stadtgebiet zu finden. Dies ist insofern schwierig, weil es zu bedenken gilt, ob auf den vermeintlich gefundenen Flächen sich auch der erforderliche Ausgleich umsetzen lässt.

Es zeichnet sich ab, dass es unter dieser Vorgabe immer schwieriger wird, entsprechende Flächen zu finden, weil viele Flächen bereits in den letzten Jahren als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen und entsprechend aufgewertet wurden.

 

Deshalb hat die Verwaltung sich herangesetzt, um einmal ein übergeordnetes Konzept zu erarbeiten. Hierin sollen alle Flächen, die uns bekannt sind und über die wir im weitesten Sinne verfügen können, hineingepackt werden. Mit einer Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes sollen diese Flächen zu einem Flächenpool zusammengefasst werden.

Damit könnte man die Flächen bereits jetzt als Ausgleichsflächen festlegen. Einhergehend könnte im Vorwege das Ausgleichspotential der Flächen überprüft werden. Mit der Festlegung der Ausgleichsflächen und dem ermittelten Ausgleichspotential könnten diese Flächen bei zukünftigen Bebauungsplänen als Ausgleichsfläche herangezogen werden.

 

Die Flächen, die sich in dem Pool befinden sollen, werden einzeln vorgestellt. Hierbei soll auf die jeweilige Lage, die Eigentumsverhältnisse, die derzeitige Bewertung als auch Potential der Flächen näher eingegangen werden.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-präsentation (Anlage I) den derzeitigen Ist-Zustand der Flächen, die als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen wurden, auf. Alle diese Flächen liegen in unmittelbarer Nähe zu den Bebauungsplanflächen, für die ein Eingriff stattgefunden hat.

Ziel des Bebauungsplanes „Flächenpool“ ist es, Flächen rechtzeitig für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen zu sichern. Großer Vorteil einer solchen Vorgehensweise ist es, dass nicht zwingend ein räumlicher oder zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Flächen können dadurch während der Baumaßnahme oder auch vorab zu Planungs- oder Baumaßnahmen angelegt werden. Auch besteht die Möglichkeit, Ausgleichspunkte auf ein Ökokonto gutzuschreiben, die dann wieder Ausgleichsflächen zugeordnet werden. Der Vorteil besteht darin, dass angesichts zunehmender Flächenknappheit für Bauland, dass Baumaßnahmen kompakter durchgeführt werden und ebenso Ausgleich kompakt an geeigneter Stelle ermöglicht wird. Andererseits können durch Bündelung von Ausgleichspunkten Ausgleichsflächen so bemessen werden, dass die dadurch ermöglichten Ausgleichsflächen durch ihre Größe überhaupt erst Sinn machen, die Ausgleichsmaßnahme durchzuführen.

 

hrend der Power-Point-Psentation wird jeweils näher auf die einzelnen Flächen eingegangen. Hierbei werden Verständnisfragen der Ausschussmitglieder zu den einzelnen Flächen beantwortet.

 

Konkret hinterfragt wird zu folgenden Flächen:

 

Teilfläche 4 Raderbach

 

rgermeister Meihsies bringt in Erinnerung, dass mit EU-Mitteln 1985 die Begradigung des Raderbachs mit 500.000 DM gefördert wurde. Ihn interessiert, ob zu dieser Förderung die Bindungsfrist abgelaufen sei oder die Gefahr besteht, dass Fördergelder zurückzuzahlen sind.

 

Bereichsleiter Eberhardt verdeutlicht, dass der Flächenpool eine Zukunftsplanung darstelle. Inwieweit eine Rückzahlung von Fördermitteln damit einhergehen würde, müsste im konkreten Fall zu gegebener Zeit näher abgeklärt werden.

Zunächst handelt es sich bei dem Vorhaben, den Raderbach zu renaturieren, um eine Absichtserklärung.

 

Teilfläche 8 cklingen

 

Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass diese Fläche als Grünland bereits eine Feuchtwiese sei, so dass eine Aufwertung schwerlich möglich erscheint. Für eine Aufforstung bietet sich diese Fläche nicht an, zumal die Fläche die Ortsteile voneinander trennt und insofern ortsbildprägend sei. Erkennbar ist derzeit die Trennung zwischen den Ortsteilen Häcklingen, Oedeme und Rettmer. Diese Trennung sollte auch optisch aufrechterhalten werden.

 

Bereichsleiter Zurheidehrt aus, wie sich eine Aufwertung der Fläche darstellen könnte. Hierbei ist nicht an eine Aufforstung gedacht. Angedacht sei aber schon, die Übergangsbereiche in die Waldfläche zu gestalten.

 

rgermeister Meihsies verdeutlicht, dass nach der Entscheidung für den Grüngürtel Lüneburg heute es die zweitwichtigste Entscheidung in Sachen Sicherung von Natur- und Landschaftsschutzflächen in der Stadt Lüneburg für die Nachwelt wird. Die Flächen werden damit für die Zukunft gesichert und vor einer Bebauung geschützt. Zehn Flächen werden zukünftig damit quasi unter Schutz stehen, ohne dass sie als Landschaftsschutzflächen ausgewiesen werden müssen. Die Flächen sollen im Sinne des Naturschutzgesetzes mit den Pflege- und Entwicklungsideen aufgewertet werden.

Er hält die Gründung des Flächenpools für einen richtig großen Wurf. Seinen Dank richtet sich an die Verwaltung, dass man nicht mehr für jede einzelne angedachte Fläche ein Unterschutzstellungsverfahren einleiten muss. Mit der Schaffung des Flächenpools kann andererseits aber auch eine zukünftige Entwicklung von Baugebieten sichergestellt werden. Für ihn ist die Bildung eines Flächenpools nach der Entscheidung, einen Grüngürtels zu schaffen, die zweitwichtigste Entscheidung in der Wahlperiode.

 

Ratsfrau Schellmann findet es zwar auch gut, dass ein Flächenpool geschaffen wird. Gleichwohl gibt sie zu bedenken, dass man in der Herangehensweise Vorhandenes aufnehmen und Ausgleichsflächen nicht zu stark verändern sollte.

 

Teilfläche 2 Ochtmissen/Butterberg/ 8,6 ha

 

Ratsherr Petroll findet es gut, dass Ausgleichsflächen auf diese Weise ausgewiesen werden sollen. Als Kenner der Örtlichkeit stellt sich für ihn die Frage, ob die Teilfläche 2 in Ochtmissen, die z.Zt. brach liegt, sich nicht auch für die Anlegung eines Sportplatzes anbieten würde.

 

Ratsherr Salewski teilt die Ansicht von Bürgermeister Meihsies. Auch er geht davon aus, dass man mit einem Flächenpool Bauleitplanung für zukünftige Bebauungspläne auf stabile Beine stellt und damit Planungssicherheit schafft.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht am Beispiel Raderbach, dass hier Planungen korrigiert werden, die von den Vorgängern noch anders gesehen wurden.

Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die Kulturlandschaft sich weiterhin verändern wird. Wenn es richtig ist, dass die Städte zukünftig immer mehr der Siedlungsraum sein und andere Flächen dafür aufgegeben werden, wird man in 10 20 Jahren eine andere Diskussion führen müssen.

 

r die Verwaltung ist es wichtig, Planungssicherheit und die Diskussion heraus zu bekommen, dass Ausgleichsflächen immer nur auf Zuruf gefunden werden.

Es ist nicht daran gedacht, Ausgleichsmaßnahmen auf diesen Flächen kurzfristig umzusetzen. Keiner der Nutzer der Flächen muss sich Sorge machen, dass er kurzfristig diese Nutzung einzustellen hat und die Fläche gekündigt wird. Die Flächen sollen zunächst nur in eine Entwicklung hinein gebracht werden. Dies unterscheidet sich insofern auch von dem Ansinnen, als vor 6 8 Jahren Flächen unter Landschaftsschutz gestellt wurden. Die Unterschutzstellungen waren seinerzeit gescheitert an den berechtigten Ängsten der Bürger.

Die Schaffung des Flächenpools soll mit einer anderen Herangehensweise realisiert werden. Die Flächen sollen langsam, gemeinschaftlich mit den Beteiligten entwickelt werden. Die Flächenentwicklung soll im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan  durchgeführt werden. Damit ist auch die Transparenz mit öffentlicher Beteiligung gewährleistet.

Die Herangehensweise der Bauverwaltung ist ein guter Weg. Es ist aber davon auszugehen, dass es ein sehr langer Prozess sein wird.

 

Beigeordneter Dörbaum bringt in Erinnerung, dass seinerzeit Diskussionen geführt wurden. Verdeutlicht wurde dabei, dass man Ausgleichsflächen braucht, da es sich nicht immer n dem Bebauungsplangebiet umsetzen lässt, den Ausgleich im Gebiet selbst durchzuführen.

Auch er weist darauf hin, dass man einerseits Ausgleichsflächen für eine mögliche Entwicklung schafft, andererseits werden diese Flächen aber auch für die Ökologie gesichert.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung und stellt diesen zur Abstimmung.


Beschlussvorschlag:

  1. r die in der Anlage dargestellten Geltungsbereiche wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Ausgleichsflächenpool Lüneburg“ beschlossen.

 

  1. Die genauen Geltungsbereiche ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Plan.

 

  1. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.

 

 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussfassung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann).

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 8+9 (3503 KB)