Bürgerinformationssystem

Auszug - Sanierungsgebiet "Soziale Stadt- Investitionen im Quartier"- Fortschreibung des Rahmenplans  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.02.2015    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/6034/15 Sanierungsgebiet "Soziale Stadt- Investitionen im Quartier"- Fortschreibung des Rahmenplans
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burghardt, Sandra
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration
Bearbeiter/-in: Burghardt, Sandra  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 61 - Stadtplanung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachstandes auf die Anfänge des Sanierungsgebietes ein. Erinnert wird daran, dass das Sanierungsgebiet im Jahre 1999 in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurde. In den darauffolgenden Jahren gab es Zeiten, in denen es nur sehr wenige oder gar keine Fördermittel des Landes gab. Das ist auch der Grund dafür, dass die Sanierung im zeitlichen Rahmen nicht so durchgeführt werden konnte, wie sie zu Beginn der Sanierungen einmal angedacht war.

 

Zwischenzeitlich gab es in 2014 Signale des Bundes, dass dierdermittel erhöht werden sollen. Davon ausgehend, dass sowohl die Bundes- als auch die Landesmittel erhöht werden, wurden Gespräche mit dem Nds. Sozialministerium mit dem Ziel geführt, unsere Förderung etwas länger laufen zu lassen und einige Maßnahmen zusätzlich abwickeln zu können.

 

Die geführten Gespräche sind insofern positiv verlaufen, als dass man uns in Aussicht gestellt hat, dass, wenn wir den Rahmenplan fortschreiben würden, einen nach der Fortschreibung vorgelegten Antrag positiv begleiten würde.

 

Aufgrund dieser Erkenntnis wurde seitens der Verwaltung geprüft, welche sinnvollen Maßnahmen im Quartier noch angefasst werden sollten und mit welchem finanziellen Aufwand diese verbunden wären. Das Ergebnis dieser Überlegungen wurde als Grundlage einer Rahmenplanfortschreibung zusammengefasst.

 

Frau Burghardt Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes, in dem 3.500 BürgerInnen leben, auf. Im Stadtteil Kaltenmoor selbst leben 9.000 BürgerInnen.

 

Eingehend auf die Chronologie wird ausgeführt, dass mit Hilfe der Städtebauförderung seit 1999 bereits sehr viele Maßnahmen umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen resultieren ursprünglich aus dem Rahmenplan 2002, in dem diese festgesetzt und auch so vom Rat beschlossen wurden. Die Fortschreibung erfolgte im Jahre 2008.

 

Anhand einer Auflistung in der Präsentation wird auf die bereits durchgeführten Maßnahmen kurz eingegangen. Der Rahmenplan beinhaltet übergeordnete Ziele, die als Leitbilder darin festgehalten werden. Im Laufe der Jahre wird es deshalb immer einmal wieder erforderlich, den Rahmenplan anzupassen. Eingegangen wird in diesem Zusammenhang auf noch umzusetzende Leitbilder, die in der Präsentation aufgelistet angeführt sind.

Aus den Leitbildern leiten sich Maßnahmen ab, die jetzt auf dem Weg gebracht werden und über die Städtebauförderung abgewickelt werden sollen. Auf die anstehenden Maßnahmen wird anhand einer Übersicht näher eingegangen.

 

Derzeit beinhaltet die Maßnahmenübersicht u.a. die Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes mit Kita-Nutzung. Ein interessanter Aspekt hat sich dadurch ergeben, dass der Eigentümer einer Parkpalette sich durchaus die Veräerung seiner Parkpalette vorstellen könne. Hieraus könne sich die Möglichkeit ergeben, dass man anstelle einer angedachten Sanierung des Kita-Gebäudes sich auch einen Neubau auf der jetzigen Parkpalettenfläche vorstellen könne. Diese Überlegungen sind jedoch ganz neu und insofern noch nicht Bestandteil der Beschlussvorlage. Für wichtig wird jedoch erachtet, dass man sich diese Alternative offen lässt. Deshalb ist vorgesehen, diese Alternative mit in den Rahmenplan aufzunehmen und abzuklären, ob diese Maßnahmerderrechtlich möglich ist.

Angemerkt wird, dass die Parkpaletten größtenteils leer stehen und von den Bewohnern nicht angenommen werden. Gründe für diesen Leerstand sind u.a. auch der starke Vandalismus, so dass der Rückbau auch ein Gewinn für das gesamte Viertel sein könnte.

 

rgermeister Meihsies geht auf die Überlegungen ein, dort eine Parkpalette zurückzubauen. Er möchte wissen, ob die Stellplätze der Parkpalette nicht als Nachweis für die umliegende Hochhausbebauung dienten. Die Frage wird sein, ob auf den Nachweis dort zukünftig zumindest teilweise verzichtet werden kann.

 

Oberbürgermeister Mädgehrt hierzu aus, dass das noch näher zu prüfen sein wird. Er erinnert daran, dass man an anderer Stelle bereits ähnlich verfahren sei und auch eine Parkpalette weggenommen habe. Seit dem durchgeführten Rückbau ist es dort zu keinen Problemen gekommen. Hierzu trägt auch sicherlich dazu bei, dass ringherum genügend öffentliche Parkplätze vorhanden seien.

Denkbar wäre für die jetzt angesprochene Parkpalette, dass diese zurückgebaut werde und auf einem Großteil der Fläche öffentliche Parkflächen angelegt werden. Auf einer Teilfläche könnten dann neue Räumlichkeiten für eine Kita geschaffen werden.

 

Dargelegt wird nochmals, dass die Idee, statt zu sanieren lieber neu zu bauen, sich erst in der letzten Woche konkretisierte. Die jetzige Kita ist nicht nur sanierungsbedürftig, sondern von den Platzverhältnissen aufgrund der umliegenden Bebauung auch sehr eingeengt. Eine kurzfristige Ergänzung des Rahmenplanes ist aufgrund der für nächste Woche vorgesehenen Beschlusses jedoch erforderlich, da sonst die Fördermöglichkeiten nicht abschließend geklärt werden können.

 

Ratsfrau Schellmann unterstützt den Gedanken, statt einer Sanierung des vorhandenen Gebäudes für die Kita ein neues Gebäude zu errichten. Auch kann sie bestätigen, dass die Parkpaletten stark vandalismusgefährdet seien. Mehrere Brände, in denen auch Feuerwehreinsätze zu verzeichnen waren, zeugen davon.

 

Frau Burghardt Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement geht ein auf das aufgelistete Gebäude „Modernisierung eines öffentlichen Gebäudes mit sozialer Nutzung“. Hierbei handelt es sich um die Jugendwerkstatt.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass das Gebäude neben dem Jugendzentrum steht. Das Gebäude wird man sich auch hinsichtlich der zukünftigen Nutzung ansehen müssen. Abgeklärt werden muss, ob man dort mit dem Jugendzentrum zusammen eine gemeinsame Nutzung vorsieht oder beispielsweise den „Allgemeinen Sozialdienst“ dort unterbringt, der z.Zt. noch nicht vor Ort ist.

 

Frau Burghardt Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement geht auf die vorgesehene Förderung von grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen im Geschosswohnungsbau ein. Hierbei soll es sich in der Förderung jedoch nur um eine Anreizförderung handeln. Es zeichnet sich hierbei ab, dass, im Gegensatz zu früheren Eigentümern, ein jetziger Eigentümer ernsthafte Überlegungen für eine umfassende Sanierung eines Wohnblockes anstellt.

 

Oberbürgermeister Mädge unterstreicht, dass die Möglichkeit, Anreizfördermöglichkeiten anzubieten, erst durch neue Richtlinien ermöglicht wurde, so dass wir diese Möglichkeit auch erstmalig anbieten können.

 

Ratsfrau Schellmann erinnert daran, dass man in den Wohnblöcken seinerzeit bei einer Modernisierung angedacht hatte, Hausmeisterwohnungen im Eingangsbereich anzulegen. Sie interessiert, ob bei einer möglichen Sanierung von Wohnblöcken dieses weiterhin vorgesehen sei.

 

Frau Burghardt Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement hrt hierzu aus, dass eben eine solche Wohnung in der Wilhelm-Leuschner-Straße 30 umgesetzt wurde. Da sich dies jedoch leider nicht bewährt habe, ist man wieder davon abgewichen. Der erwartete Erfolg ist ausgeblieben. Probleme bereitet es auch, geeignete Personen für die Besetzung zu finden. Eine leerstehende Hausmeisterwohnung ist für den Vermieter wertlos.

Der Ansatz wird auch von der Stadt nicht weiterhin verfolgt.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass sich bei den erforderlichen Sanierungen durch Einsatz von Fördermitteln Mieterhöhungen abfedern lassen.

 

Wenn der angesprochene Eigentümer die Sanierung in dem Komplex, der 70Wohnungen umfasst, durchzieht, dann wird dort 1/3 des Bestandes saniert sein. Die Umsetzung der Maßnahmen ist lt. Eigentümer im Zeitrahmen 2015/2016 vorgesehen.

 

Ratsherrn Petroll interessiert, wie sich im Einkaufszentrum (EKZ) die Eigentumsverhältnisse darstellen, an welcher Stelle der Neubau eines Drogeriemarktes vorgesehen sei und wer diesen betreiben wird.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass es im EKZ viel Teileigentum be. Die Stadt wird sich darum bemühen, aus diesen vielen Teileigentumsflächen so viele Flächen herauszulösen, dass diese für den Neubau eines Drogeriemarktes in einer noch festzulegenden Größenordnung ausreichen werden.

 

Da noch sehr viel über Flächen und Geld zu reden sein wird, bittet er um Verständnis, dass hier und heute noch nicht näher dazu ausgeführt werde.

Der Wunsch, einen richtigen Drogeriemarkt im EKZ anzusiedeln, hat sich in den durchgeführten Bürgerkonferenzen entwickelt. Die Stadt selbst wird einen Drogeriemarkt auch nicht bauen, noch sei der Bau selbst förderfähig.

 

Frau Burghardt Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement geht abschließend auf den Kostenrahmen ein, dessen Ansätze zur Durchführung der vorgestellten Maßnahmen erhöht werden müssen.

 

Bisher lag für die Gesamtdauer der Sanierung der Kostenrahmen bei etwas über 11 Mio. Euro, angepasst jetzt 12.630.000 €. Die Differenz ist nicht der städtische Anteil, sondern reduziert sich um 2/3 Fördermittel durch Bund und Land.

Diese Zahlen stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die Kosten durch Grunderwerb und Rückbau einer Parkpalette noch erhöhen können. Die Zahlen müssten bis zur Ratssitzung ggf. angepasst werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter rbaum betrachtet es als Glücksfall, dass die Stadt seinerzeit in das Förderprogramm hineingekommen ist. Die Entwicklung des Stadtteils ist vor Ort deutlich ablesbar.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der 2. Fortschreibung des Rahmenplans zum Sanierungsgebiet „Soziale Stadt- Investitionen im Quartier“ wird zugestimmt.

 

Der aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Gesamtkostenrahmen von  12.630.000 wird zugestimmt.

 

 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 7 (1704 KB)