Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Vor diesem Hintergrund ergeben sich die Ziffern 1 – 3 bzw. 4 als alternative Beschlussvorschläge: - Gem. § 109 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NKomVG wird von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates, gleichzeitig Dezernent/in für das Finanzwesen, abgesehen, da die Stelle mit der bisherigen Dezernentin für Finanzwesen, Frau Gabriele Lukoschek, besetzt werden soll.
- Das Amt der Ersten Stadträtin als allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters wird mit Wirkung vom 01.02.2015 auf die Stelle der Dezernentin für Finanzwesen übertragen. Die Stelle der Dezernentin II mit dem Amt Erste Stadträtin ist deshalb im Stellenplan künftig anstatt der Stelle des Dezernenten V nach Besoldungsgruppe B5 auszuweisen. Der Amtsinhaberin wird gleichzeitig eine Aufwandsentschädigung nach § 3 NKBesVO in Höhe von 205 EUR/monatlich gewährt.
- Frau Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek wird für eine Amtszeit von 8 Jahren (01.02.2015 bis 31.01.2023) als Erste Stadträtin gewählt. Frau Lukoschek erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B5 und eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 205 EUR/monatlich.
4. Sofern eine ¾-Mehrheit nach § 109 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NKomVG für den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung nicht zustande kommt, wird: a) Frau Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek auf Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge vom Rat der Hansestadt Lüneburg nach § 81 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz NKomVG mit der allgemeinen Stellvertretung des Oberbürgermeisters beauftragt. Die Besoldung von Frau Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek bleibt mit B4 unverändert und sie erhält zudem eine Aufwandsentschädigung nach § 3 NKBesVO in Höhe von 205 EUR/monatlich. b) die Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates öffentlich ausgeschrieben.
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