Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Einrichtung eines Stiftungsrates als beschließenden Ausschuss der Vertretung im Sinne von § 71 NKomVG mit sieben stimmberechtigten Mitgliedern und den drei oben benannten Mitgliedern nach § 71 Abs. 7 NKomVG jeweils für das Hospital zum Graal, das Hospital zum Großen Heiligen Geist und das Hospital St. Nikolaihof.
2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 76 Abs. 3 NKomVG die Änderung des § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung durch Hinzufügung eines Buchst. h) gemäß Anlage 1.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke, einer Enthaltung aus der Fraktion Piraten Niedersachsen und einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Antrag der CDU-Fraktion auf Beibehaltung des alten Stiftungszwecks.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
3. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Neufassung der Satzungen für die Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof gem. Anlagen 2 bis 4.
4. Folgende Personen werden jeweils als Mitglieder der drei o. a. Stiftungsräte gem. § 71 Abs. 2 bis 4 NKomVG durch Fraktionen und Gruppen benannt (7x stimmberechtigt, 2 oder 3x Grundmandat):
Die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen verzichtet auf den möglichen 7ten Sitz.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig die Abweichung vom Losverfahren.
Aufgrund der Losung ergibt sich:
1 Sitz Fraktion Piraten Niedersachsen
Grundmandat Fraktion Die Linke
Grundmandat Gruppe FDP/Rentner
Mitglied Vertretung
1) Herr Kolle Herr Eschen
2) Herr Srugis Herr Neubauer
3) Herr Nowak Frau Grunau
4) Herr Bögershausen Herr Plener
5) Frau von Stern Herr Pols
6) Herr Kuhn Herr Dr. Scharf
7) Herr Brügge Herr Bartels
8) Herr Petroll Herr Pauly
9) Frau Schellmann Herr Kiesel
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
5. Die sich unter 4. ergebende Sitzverteilung wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.
6. Der Vorsitz des Stiftungsrates (Ausschussvorsitzender) wird von der Gruppe SPD/Grüne wie folgt bestimmt:
Herr Kolle.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
7. Für das Hospital St. Nikolaihof wird ein Beirat mit beratender Funktion eingerichtet, der aus dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates, zwei vom Flecken Bardowick zu benennenden ehrenamtlichen Vertretern sowie einem Vertreter der Verwaltung besteht und bei Bedarf einberufen wird.
8. Die dargestellten vorgesehenen organisatorischen Änderungen unterliegen der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters und werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
9. Die unter 1. bis 3. gefassten Beschlüsse sollen zum 01.02.2015 wirksam werden.
(03S)