Der
Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für den
in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr.
126 "Ehemalige Keulahütte” aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere
die Festsetzung eines Sondergebietes “Fachmarktzentrum und Dienstleistungen”.