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Vorlage - VO/0804/03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte"; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
12.11.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen “Zeltberg” und “Goseburg” gelegenen Keulahütte liegen der südliche und der zentrale Bereich dieses Industrieareals brach. Auf diesen Flächen der ehemaligen Keulahütte plant ein Investor nunmehr die Errichtung eines Fachmarktzentrums sowie eine Büro- und Hotelnutzung. Dieses Gebiet ist zz. nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil und entlang des Bardowicker Wasserweges als Gewerbe-, im Übrigen als Industriegebiet nach § 8 bzw. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu beurteilen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gelände der ehem. Keulahütte entlang des Bardowicker Wasserweges als eingeschränkte gewerbliche Baufläche, im Übrigen als industrielle Baufläche und die Fläche der ehem. Heizkraftwerksbahn als Fläche für Bahnanlagen dar.

 

Vor einer Durchführung des o. a. Vorhabens sind daher zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Parallel sind der Bebauungsplan Nr. 126 “Ehemalige Keulahütte” aufzustellen und der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 51. Änderungsverfahrens für den Teilbereich “Ehemalige Keulahütte” entsprechend zu ändern.

 

Der Bebauungsplan soll dort künftig ein Sondergebiet “Fachmarktzentrum und Dienstleistungen” festsetzen.

 

Um eine dem geplanten Fachmarktzentrum entsprechende Sortimentsentwicklung sicherzustellen, sollen die innenstadtrelevanten Sortimente beschränkt werden. Fragen der Erschließung sind im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zu klären.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 ist der Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 804Plan (407 KB) PDF-Dokument (237 KB)    
Anlage 2 2 804Übersicht (77 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte” aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes “Fachmarktzentrum und Dienstleistungen”.