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Sachverhalt: Nach Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen “Zeltberg” und “Goseburg” gelegenen Keulahütte liegen der südliche und der zentrale Bereich dieses Industrieareals brach. Auf diesen Flächen der ehemaligen Keulahütte plant ein Investor nunmehr die Errichtung eines Fachmarktzentrums sowie eine Büro- und Hotelnutzung. Dieses Gebiet ist zz. nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil und entlang des Bardowicker Wasserweges als Gewerbe-, im Übrigen als Industriegebiet nach § 8 bzw. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu beurteilen. Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt das Gelände der ehem. Keulahütte entlang des Bardowicker
Wasserweges als eingeschränkte gewerbliche Baufläche, im Übrigen als
industrielle Baufläche und die Fläche der ehem. Heizkraftwerksbahn als Fläche
für Bahnanlagen dar. Vor einer
Durchführung des o. a. Vorhabens sind daher zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zu schaffen. Parallel sind der Bebauungsplan Nr. 126 “Ehemalige Keulahütte”
aufzustellen und der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 51.
Änderungsverfahrens für den Teilbereich “Ehemalige Keulahütte” entsprechend zu
ändern. Der
Bebauungsplan soll dort künftig ein Sondergebiet “Fachmarktzentrum und
Dienstleistungen” festsetzen. Um eine dem
geplanten Fachmarktzentrum entsprechende Sortimentsentwicklung sicherzustellen,
sollen die innenstadtrelevanten Sortimente beschränkt werden. Fragen der
Erschließung sind im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zu klären. Als erster
Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 ist der
Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich zu fassen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für den
in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr.
126 "Ehemalige Keulahütte” aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere
die Festsetzung eines Sondergebietes “Fachmarktzentrum und Dienstleistungen”. |
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