Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das auf der Nordseite der Straße “Am Alten Eisenwerk” bisher ansässige Autohaus gibt dort seine Nutzung auf und wird verlagert. In Ergänzung
des großflächigen Kaufland-Marktes auf der Südseite der Straße “Am Alten Eisenwerk”
und des direkt angrenzenden kleinflächigen Aldi-Marktes soll auf der
freiwerdenden Fläche durch die geplante Errichtung eines Lebensmittelmarktes
mit einer Geschossfläche von ca. 1.800 m² in diesem Stadteingangsbereich eine
Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels mit unterschiedlichen
Sortimentstiefen erreicht werden. Der
Bebauungsplan Nr. 55 setzt in dem angesprochene Bereich ein Gewerbegebiet mit
der Beschränkung “nur Autoreparaturwerkstatt zulässig” fest. Der
Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gewerbliche Baufläche dar. Vor einer
anderweitigen Nutzung ist daher planungsrechtlich eine parallele entsprechende
Änderung dieser Bauleitpläne erforderlich. Im Rahmen der
50. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die o. a. gewerbliche Baufläche
nunmehr insbesondere in ein Sondergebiet “Einzelhandel” umgewandelt werden. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch beschrieben. Als erster
Verfahrensschritt zur 50. Flächennutzungsplanänderung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss
i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die
Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 50. Änderungsverfahren für den Teilbereich “Am Alten Eisenwerk” zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes “Einzelhandel”. Der Änderungsbereich liegt nördlich der Straße “Am Alten Eisenwerk” und ist in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch beschrieben. Im Rahmen des
Verfahrens zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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