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Vorlage - VO/0800/03  

 
 
Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Am Alten Eisenwerk";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Bente
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
12.11.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das auf der Nordseite der Straße “Am Alten Eisenwerk” bisher ansässige Autohaus gibt dort seine Nutzung auf und wird verlagert.

 

In Ergänzung des großflächigen Kaufland-Marktes auf der Südseite der Straße “Am Alten Eisenwerk” und des direkt angrenzenden kleinflächigen Aldi-Marktes soll auf der freiwerdenden Fläche durch die geplante Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Geschossfläche von ca. 1.800 m² in diesem Stadteingangsbereich eine Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels mit unterschiedlichen Sortimentstiefen erreicht werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 55 setzt in dem angesprochene Bereich ein Gewerbegebiet mit der Beschränkung “nur Autoreparaturwerkstatt zulässig” fest. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gewerbliche Baufläche dar. Vor einer anderweitigen Nutzung ist daher planungsrechtlich eine parallele entsprechende Änderung dieser Bauleitpläne erforderlich.

 

Im Rahmen der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die o. a. gewerbliche Baufläche nunmehr insbesondere in ein Sondergebiet “Einzelhandel” umgewandelt werden. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 50. Flächennutzungsplanänderung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 800Plan (397 KB) PDF-Dokument (230 KB)    
Anlage 2 2 800Übersicht (76 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 50. Änderungsverfahren für den Teilbereich “Am Alten Eisenwerk” zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes “Einzelhandel”. Der Änderungsbereich liegt nördlich der Straße “Am Alten Eisenwerk” und ist in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.