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Sachverhalt: 1.
Ganztagsschule Christianischule
a. Raumprogramm Die Christianischule hat zum
Schuljahr 2003/2004 den Betrieb als Ganztagsschule aufgenommen. Sie wird als
vierzügige Realschule geführt. Um den Zielen der
Ganztagschule gerecht zu werden, ist es notwendig entsprechende bauliche Maßnahmen
im vorhanden Gebäude, das über 40 Jahre alt ist, umzusetzen. Das pädagogische Konzept in
Verbindung mit der diesbezüglichen Raumplanung der Schule wird im Folgenden in
Anlehnung an die Schulbauhandreichungen dargestellt. Im Ergebnis wird ein
Raumprogramm für die Ganztagsschule Christianischule formuliert, das sowohl die
Mindestanforderungen der mittlerweile nicht mehr gültigen Richtlinie (die
analog zur Planung angewandt wird), als auch die Umsetzung der Schulreform
(neue 5. und 6. Klassen) und die gesamte Schulentwicklungsplanung (Raum für
Außenstelle Gymnasium), einbezieht. In
der nachstehenden Tabelle ist die gegenwärtige und die nach der Auflösung der
Orientierungsstufe zum Schuljahr 2004/2005 erwartete Schülerzahl auf der Basis
der bisherigen Übergangsquoten, in Klammern, dargestellt:
Die
Zahl der Lehrkräfte wird nach Einschätzung der Schule um ca. 10 Lehrkräfte erhöht,
so dass dann fast 50 Lehrerinnen und Lehrer an der Christianischule beschäftigt
sind. Im
Schuljahr 2003/2004 nehmen gegenwärtig die 93 Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs an der
Ganztagsschule teil. Durch
ein entsprechendes Aufrücken in den nächsten Jahren wird die Schule dann über
alle Jahrgänge 5 bis 10 Ganztagsschule sein. Zu
den Planungen der Ganztagsschule hinsichtlich des Raumprogramms lassen sich
folgende Feststellungen treffen: Mensa (Teil 1) Es
ist geplant, für die Jahrgänge 5 – 8 ein verbindliches Mittagessen anzubieten.
Die Jahrgänge 9 und 10 können nach Aussage der Schule durch ein Kioskangebot in
der Schule versorgt werden. Da
die Jahrgänge 5 – 8 auch alternativ zu Hause essen können, wird mit ca. 200 bis
250 Schülern als Essensteilnehmer gerechnet. Das Essen wird in zwei Sitzungen
ausgegeben, eine Bestuhlung von 110 Plätzen reicht aus. Die Mensa wird auf 175
m² (=1,6 m²/Platz) eingerichtet, dazu 60 m² für die Küche und den Kiosk sowie
115 m² für den Umbau der benachbarten Lehrküche, die in ihrer Funktion erhalten
bleibt, aber verbessert in den Mensabetrieb einbezogen wird. Die
Schulbauhandreichungen treffen hinsichtlich der Einrichtung einer Mensa die
Aussage, dass diese für Ganztagsschulen “möglich” sind. Dabei sei “die Fläche
unter Berücksichtigung des konkreten Falles zu ermitteln”. Hier
entspricht die Einrichtung der Mensa dem vorliegenden pädagogischen Konzept und
stellt von daher ein wichtiges Element der Schule dar. Dazu ist die Größe auch
durch die tägliche doppelte Nutzung der vorhandener Flächen angemessen
ausgelegt. Die
bisher in den Räumlichkeiten untergebrachten Fachräume für Textil und Werken
werden an anderer Stelle im Gebäude neu eingerichtet. Der Werkbereich wird
dabei im Zusammenhang errichtet, die Nähe dieser Räume zueinander wird sich
organisatorisch positiv auswirken. Neugestaltung des Werktraktes und des Textilraumes (Teil 2) Die
Schulbauhandreichungen sehen für den Werkbereich bei einer vierzügigen
Realschule ( 4 Züge x 0,160 Raumfaktor = 0,640 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge
x 0,105 Raumfaktor = 0,420 [für Klassen 5 und 6] = 1,060 ) einen Werkraum vor. Die Größe
des Werkraumes und seiner Nebenräume bemisst sich wie folgt:
Für
den Werkbereich sind insgesamt 197 m² vorgesehen, wobei alle Elemente der
Schulbauhandreichungen Berücksichtigung gefunden haben. Zudem trägt das
vorhandene Raumangebot den zusätzlichen Bedürfnissen einer Ganztagsschule
angemessen Rechnung. Für
die Einrichtung eines Textilraumes sehen die Schulbauhandreichungen einen Raum
vor: ( 4 Züge x 0,105 Raumfaktor = 0,420 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge x
0,090 Raumfaktor = 0,360 [für Klassen 5 und 6]
= 0,780 ) . Die
Größe des Textilraumes und seiner Lehrmittelsammlung bemisst sich wie folgt:
Der
vorgesehene Textilraum ist zwar nur 60 m² groß und erfüllt damit eigentlich
nicht die Anforderungen der Schulbauhandreichungen. Die nach den
Schulbauhandreichungen anteiligen Flächen für den Bügel- und
Zuschneidebetrieb werden aber nicht in
vollem Umfange benötigt, so dass die Raumgröße als durchaus ausreichend
angesehen werden kann. Verlegung des Chemieraumes in den naturwissenschaftlichen Trakt (Teil
3) Der
neu einzurichtende Chemieraum sowie der Umzug des Biologieraumes und die
Einrichtung eines naturwissenschaftlichen Mehrzweckraumes bildet mit dem
bereits vorhandenen Physikraum in der 1. Etage des Gebäudes die
Wiederherstellung der Einheit des naturwissenschaftlichen Traktes. Die
Schulbauhandreichungen sehen für Realschulen folgende Räume im
naturwissenschaftlichen Bereich vor: 4
Züge x 0,750 Raumfaktor = 3,000 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge x 0,285
Raumfaktor = 1,140 [für Klassen 5 und 6]
= 4,140 ergibt vier Räume zzgl. Nebenräume. Die Größe der Räume bemisst
sich wie folgt:
Der
naturwissenschaftliche Bereich umfasst nach den vorliegenden Planungen für den
Biologie-, den Physik-, den Chemie- und den Mehrzweckraum einschließlich aller
Vorbereitungs- und Sammlungsräume 616 m². Von
daher sind die Vorgaben der Schulbauhandreichungen großzügig eingehalten. Die
Nähe dieser Räume zueinander wird sich schul-organisatorisch positiv auswirken. Freizeitbereich (Teil 4) Die
neu zu schaffende Zugangsmöglichkeit in zentraler Lage aus dem
Pausenhallenbereich in den von der Schule selbst gestalteten Innenhof optimiert
die Nutzbarkeit dieser Zone; insbesondere in den Pausenzeiten und dient der
aktiven Erholung der Schülerinnen und Schüler. Der
bisherige provisorische Unterrichtsraum im Keller der Aula wird als Freizeit-
und Aufenthaltsbereich den Schülern zur Verfügung gestellt. Rückzugsraum,
Schülerbibliothek und Arbeitsecken (Teil 5) Eine
besondere Funktion für die Ziele der Ganztagsschule übernimmt der in der 1.
Etage geplante Raum für die Schüler des 8. bis 10. Jahrganges. Es
handelt sich um den ehemaligen Musikraum, der in das Untergeschoss verlegt
wird. Als
möglicher AUR wäre der Raum innerhalb des naturwissenschaftlichen Traktes keinem Jahrgang direkt zuzuordnen. Von daher
wird an dieser Stelle ein Raum geschaffen, der sowohl der Medienverwahrung, als
auch der Mediennutzung dient und für die Erholung der Schüler zur Verfügung
steht.. Konkrete
Vorgaben ergeben sich dazu aus den Schulbauhandreichungen nicht. Es ist jedoch
ein Raum, der in seiner Funktion vielen Zwecken zugute kommt, und mit seinen
Arbeitstischen und den vier PC-Plätzen gerade im benachbarten
naturwissenschaftlichen Unterricht
nutzbar ist. Die
bisherige “provisorische” OS-Bibliothek im Flur soll als altersangemessener
Rückzugsraum für die 5. bis 7. Jahrgang erhalten bleiben. Sozialerfahrungsbereich (Teil 6) Für
die Einrichtung des Verwaltungsbereichs treffen die Schulbauhandreichungen
grundsätzliche Regelungen. Hier geht es um die Neueinrichtung bestimmter
Nutzungen in vorhandenen Räumen, die für den bisherigen Zwecke nicht weiter in
Frage kommen.
Die
vier genannten Funktionsräume nutzen Räume des vorhandenen Gebäudebestandes: Beratungslehrer:
bisherige Raumnutzung: Verwaltung OS (Schulleitung) Sozialpädagoge:
bisherige Raumnutzung: Verwaltung OS (Sekretariat) Konfliktlotsenraum:
bisherige Raumnutzung: Gruppenraum OS im 1. OG Der
geplante SV-Raum soll sich im Untergeschoss befinden. Um diesen Raum dauerhaft
nutzbar zu machen, ist eine Außenwandsanierung notwendig. Wie
die obige Darstellung allerdings aufzeigt, erfüllen die geplanten Größen die Vorgaben der Schulbauhandreichungen. Im
Zuge der Schulreform benötigt die Stadt Lüneburg zusätzliche Räume für die
Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Herderschule in den Räumen der OS
und RS auf dem Kreideberg. In
einem Gespräch mit der Schulleitung der Christianischule wurde vereinbart, dass
der vorhandene untere Flur der OS für das Gymnasium zur Verfügung gestellt
wird. Es handelt sich um 5 AUR und einen Gruppenraum, mögliche spätere Nutzung
als Aufenthaltsraum für die Lehrkräfte der Außenstelle. Um
dem Raumbedarf der Herderschule weiter Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen,
die Räume für den Beratungslehrer (30,0 m²) und den Raum für den
Sozialpädagogen (30,0 m² einschl. des “Putzmittelraumes” [derzeit Rektor der
OS]) zu
einem weiteren AUR zusammenzulegen, der nach Bedarf der Ganztagsschule oder der
Außenstelle zur Verfügung stehen kann. Für
den Beratungslehrer und den Sozialpädagogen könnte eine gemeinsame Nutzung
eines Raumes im Untergeschoss mit der SV oder eine gemeinsame Nutzung des
geplanten Musikübungsraumes im Untergeschoss vorgesehen werden. Musikübungsräume (Teil 7) Die
Schulbauhandreichungen sehen für Realschulen folgende Räume für das Fach Musik
vor: 4
Züge x 0,230 Raumfaktor = 0,920 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge x 0,145
Raumfaktor = 0,580 [für Klassen 5 und 6]
= 1,500 ergibt bis zu zwei Räume zzgl. Lehrmittelsammlung. Die Größe der
Räume bemisst sich wie folgt:
Tatsächlich
ist hier die Ganztagsschule durch den baulichen Bestand in ihren Chancen zur
Nutzung vorhandener Räume begünstigt. Durch
die bereits erfolgte Herrichtung des Musikraumes der OS im Frühjahr 2003
verfügt die Schule bereits über einen für den Musikunterricht besonders
geeigneten Raum (ca. 112 m²) Die
nach der vorliegenden Planung beabsichtigten weiteren zwei Räume ( 69 m² und 30
m² ) liegen im Untergeschoss in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem großen
Musikraum. Hinsichtlich der Lage im Gebäudekörper muss festgehalten werden,
dass das Musizieren in diesen Räumen die Belange des Schulbetriebes kaum stören
dürfte. Dies kommt im Besonderen den zusätzlichen Angeboten der Ganztagsschule
in diesem Bereich entgegen. Wie
unter Teil 6 beschrieben, wäre für den geplanten Musikübungsraum auch eine
weitere Nutzung für andere Zwecke der Schule möglich. Die Gesamtfläche für
Musikunterricht beläuft sich dann auf 181 m² in 2 Unterrichtsräumen zuzüglich 2
kleinen Räumen für die Lehrmittelsammlung. Für Übungszwecke kann im übrigen
auch die Aula genutzt werden. Lehrerzimmer (Teil 8) Die
Schulbauhandreichungen sehen für das Lehrerzimmer 2 m² je Lehrkraft vor. Bei
z.B. 50 Lehrkräften sollte die Größe
des Lehrerzimmer demnach 100 m² betragen. Dazu kommen Flächen für “Teeküche,
Garderobe, Postablage”. Der
beabsichtigte Ausbau des Lehrerzimmers der Christianischule beinhaltet 150 m²
und entspricht damit den Anforderungen der Schulbauhandreichungen. Es ist dabei
zu beachten, dass darin neben der “Teeküche, Garderobe, Postablage” auch die
notwendigen Flächen für 2 PC-Arbeitsplätze und einem Besprechungszimmer, auch
für Elterngespräche (lt. Schulbauhandreichungen 10 m²) enthalten sind. Multifunktionsraum (Teil 9) Es
handelt sich um den Rückbau des bisherigen Lehrerzimmers der OS in einen AUR.
Später ist an dieser Stelle evtl. die
Errichtung einer Lehrerbibliothek möglich, etwa wenn die Schülerzahlen künftig
zurückgehen. Bei den Planungsabschnitten Teil 10 bis Teil 20 handelt
es sich um Vorhaben, die im wesentlichen der Sanierung des vorhandenen Gebäudes
dienen. Um anderem werden auch Maßnahmen an Deckenbereichen
durchgeführt, die den Ausbau von künstlichen Mineralfasern (KMF) beinhalten. Auch werden Maßnahmen zur Verbesserung des
Brandschutzes durchgeführt. Diese Maßnahmen sind nicht durch die
Schulbauhandreichungen beschrieben; sie sind aber dringend erforderlich und
nach dem vorliegenden Entwurf der Zuwendungsrichtlinien für Ganztagsschulen
förderfähig und werden daher zur Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium
beantragt. Das Raumprogramm der Ganztagsschule Christianischule
in tabellarischer Darstellung ist als Anlage beigefügt: 1. Konzept
der Schule 2. Mindestanforderungen
laut Schulbauhandreichungen (analog für Halbtagsschulen ) 3. Ergebnis
und Perspektive nach Vorschlag der Verwaltung b. Kosten- und Finanzierungsplan Eine Übersicht der Grobplanung der Kosten ist in der
Anlage 1 (die
Systematik hält sich an die o.g. Gliederung) beigefügt. Deutlich muss an dieser
Stelle darauf hingewiesen werden, dass die dargestellte Kostenaufstellung
nicht allein die Mindestmaßnahmen
enthält, die die Christianischule zur Ganztagsschule ausbauen sollen. Es sind
auch in großem Umfang (Teil 11 - 20) Positionen dargestellt, die den Sanierungsstau
auch in dieser Schule beheben soll und ihre Attraktivität und
Leistungsfähigkeit sichern soll. In der gemeinsamen Sitzung des ABS + SchulA am
03.06.2003 wurde bereits darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen nicht
realisierbar sind ohne den entsprechenden Zuschuss des Bundes bzw. des Landes.
Selbst der aufzubringende Eigenanteil in Höhe von 10 % war damals in Frage
gestellt. Sollte der gemeinsame Ausschuss den o.g. Ausführungen zustimmen, wird
vorgeschlagen, dass Gesamtvorhaben in der Größenordnung von 2.590.610,-- € in 3 Bauabschnitten über
die Jahre 2003 - 2004 durchzuführen. Dabei sollte im Detail folgende Veranschlagung
vorgesehen werden: 2004 ca. 793.000,-- € für die Teile 1, 2, 12 und 16. (Die nötige
Gegenfinanzierung der Stadt ist sichergestellt, da im Rahmen des
Schulbauprogrammes für die Christianischule bereits 79.300,-- € vorgesehen
sind). 2005 ca. 924.600,-- € für die Teile 3 - 6, 8, 13, 17 - 18 (hiervon müssten
zur Gegenfinanzierung der
Stadt 92.500,-- € im Haushalt 2005 eingebracht werden). 2006 ca. 873.010,-- € für die Teile 7, 9 - 11, 14, 15,
17, 18 (hiervon müssten als
Gegenfinanzierung der Stadt 83.500,-- € im Haushalt 2006 veranschlagt werden. Insgesamt sollten sich die Betroffenen in diesem Zusammenhang deutlich
machen, dass vor dem Hintergrund der doch sehr erheblichen Gesamtinvestition
aus städtischen Mitteln lediglich zusätzlich (also bisher noch nicht
vorgesehene Mittel) Beträge in Höhe von insgesamt nur ca. 166.000,-- € als
Eigenanteil für die Jahre 2005 und 2006 fließen müssten. 2.
Anne-Frank-Schule (Ganztagsschule)
a. Raumprogramm
Die Anne-Frank-Schule hat
zum Schuljahr 2003/2004 den Betrieb (zunächst mit den Jahrgangsstufen 3 und 4)
als Ganztagsschule aufgenommen. Sie wird als vierzügige Grundschule
geführt. Um den Zielen der
Ganztagsschule gerecht zu werden, ist es notwendig entsprechende bauliche Maßnahmen
im vorhanden Gebäude umzusetzen. Die Anne-Frank-Schule wurde
bisher als Volle Halbtagsschule geführt. Ein entsprechendes Raumprogramm liegt
von 1994 für den Ausbau zur Vollen Halbtagsschule vor und ist Basis für die
Aufstellung des Raumprogramms zum Ausbau zur Ganztagsschule. Das pädagogische Konzept in
Verbindung mit der diesbezüglichen Raumplanung der Schule wird im Folgenden in
Anlehnung an die Schulbauhandreichungen dargestellt. Im Ergebnis wird ein
Raumprogramm für die Ganztagsschule Anne-Frank-Schule formuliert, das sowohl
die Mindestanforderungen der mittlerweile nicht mehr gültigen Richtlinie (die
analog zur Planung angewandt wird), als auch den noch nicht abgearbeiteten
weiteren Sanierungsbedarf der Schule (u.a. PCB) berücksichtigt. Darstellung der Entwicklung
der Schülerzahlen:
Im
Schuljahr 2003/2004 nehmen gegenwärtig 151 Schülerinnen und Schüler des 3. und
4. Jahrgangs an der Ganztagsschule teil. Durch
ein entsprechendes Aufrücken in den nächsten Jahren wird die Schule dann über
alle Jahrgänge 1 bis 4 Ganztagsschule sein. Es werden insgesamt 360
Ganztagsplätze geschaffen. Im
Sinne des geplanten Ganztagsschulzentrums Kaltenmoor werden zu einem späteren Zeitpunkt die Planungen für den Einstieg
der Hauptschule Kaltenmoor, der Kopernikusschule und des Johanneums noch
folgen. Der Zeitpunkt des Einstiegs und die Zusammenfassung mit der
Anne-Frank-Schule sind noch festzulegen, die pädagogischen Konzepte der 3
Schulen müssen von diesen noch erarbeitet werden. Zu
den Planungen der Ganztagsschule hinsichtlich des Raumprogramms lassen sich
folgende Feststellungen treffen: Das pädagogische Konzept der
Ganztagsschule Anne-Frank-Schule ist im wesentlichen in die folgenden Bereiche
unterteilt: Teil 1: Freizeitbereich
Teil 2:
Sozialerfahrungsbereich incl. Essensversorgung und Teil 3:
Unterrichtsbereich. In der Bau- und
Kostenplanung findet sich diese Untergliederung wieder. Das pädagogische Konzept
sieht eine Gliederung in 4 Jahrgangszentren vor. Zu einem Jahrgangszentrum
gehören:
Unter Teil 1 werden
im wesentlichen entsprechend des pädagogischen Konzeptes der Schule Ruhe-
und Rückzugsbereiche, Bewegungsbereiche und der Hausaufgabenbereich
eingerichtet. Dies erfolgt
Bilanz für die AUR und FUR: -
4 Teil 2 umfasst den Sozialerfahrungsbereich,
Lehrerarbeitsplätze und den Versorgungs-/Küchenbereich. Dies erfolgt
Bilanz für die AUR und FUR: -
4 Unter Teil 3 handelt
es sich um den Unterrichtsbereich – den Neubau (durch Aufstockung im ersten OG
von 5 Klassenräumen und einem Fachraum (PC und Kunst), sowie dazugehöriger
Nebenräume (Lehrmittel, WC) und der Verlegung der Treppenanlage. Bilanz für die AUR und FUR: +
6 Das Raumprogramm der Ganztagsschule
Anne-Frank-Schule in tabellarischer Darstellung ist als Anlage beigefügt: 4. Konzept
der Schule 5. Mindestanforderungen
laut Schulbauhandreichungen (analog für Halbtagsschulen
) 6. Ergebnis
und Perspektive nach Vorschlag der Verwaltung b. Kosten- und Finanzierungsplan Eine Übersicht der Grobplanung der Kosten ist in der
Anlage 2 (die
Systematik hält sich an die o.g. Gliederung) beigefügt. Deutlich muss an auch
an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die dargestellte
Kostenaufstellung nicht nur Maßnahmen enthält, die die Anne-Frank-Schule zur
Ganztagsschule ausbauen sollen. Es sind annähernd 600.000,--€
enthalten, die ausschließlich für die PCB-Sanierung der 3. und 4. BA ohnehin
erforderlich wären. In der gemeinsamen Sitzung des ABS + SchulA am
03.06.2003 wurde bereits darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen nicht
realisierbar sind ohne den entsprechenden Zuschuss des Bundes bzw. des Landes.
Selbst der Aufzubringende Eigenanteil in Höhe von 10 % war damals in Frage
gestellt. Sollte der gemeinsame Ausschuss den o.g. Ausführungen zustimmen, wird
vorgeschlagen, dass Gesamtvorhaben in der Größenordnung von 2.920.400,-- € in 4 Bauabschnitten
voraussichtlich über die Jahre 2004 - 2007 durchzuführen. Dabei sollte im Detail folgende Veranschlagung
vorgesehen werden: 2004 ca. 518.400,-- € für den
1. BA, 2005 ca. 695.200,-- € für den
2. BA, 2006 ca.
1.117.000,-- € für den
3. BA, 2007 ca. 589.800,-- € für den
4. BA. Eine zeitliche Fixierung sollte jetzt lediglich für den 1. BA für 2004
erfolgen. Die weiteren BA sollten durch die Verwaltung festgelegt werden,
sobald feststeht, wann und ob sich der Bund bzw. das Land an diesem Vorhaben
beteiligen. Insgesamt muss in diesem Zusammenhang auch hier sehr deutlich
hervorgehoben werden, dass zu der doch sehr erheblichen Gesamtinvestition aus städtischen
Mitteln lediglich (über 4 Jahre verteilt) 292.000,--€ als Gegenfinanzierung beizutragen sind. Ohne das Ganztagsschulprogramm
wären zur PCB-Sanierung allein durch die Stadt Mittel in ähnlicher
Größenordnung ca. 600.000,-- aufzubringen. Die Pädagogischen Konzepte der Schulen sind als Anlagen beigefügt: Anlage 3: Pädagogisches Konzept der Christianischule Anlage 4: Pädagogisches Konzept der Anne-Frank-Schule Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Kostenschätzung Christiani-Schule Kosten Anne-Frank-Schule GTS Antrag Anne-Frank-Schule Anne-Frank-Schule Raumprogramme GTS Begründung Christiani-Schule Christiani-Schule Raumprogramme Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur
Umsetzung einzuleiten. |
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