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Vorlage - VO/0807/03  

 
 
Betreff: Ganztagsschulen
- Christianischule
- Anne-Frank-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:Alter Bereich 64 - Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
12.11.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Ganztagsschule Christianischule 

 

a.       Raumprogramm

 

Die Christianischule hat zum Schuljahr 2003/2004 den Betrieb als Ganztagsschule aufgenommen. Sie wird als vierzügige Realschule geführt. 

Um den Zielen der Ganztagschule gerecht zu werden, ist es notwendig entsprechende bauliche Maßnahmen im vorhanden Gebäude, das über 40 Jahre alt ist, umzusetzen.

 

Das pädagogische Konzept in Verbindung mit der diesbezüglichen Raumplanung der Schule wird im Folgenden in Anlehnung an die Schulbauhandreichungen dargestellt. Im Ergebnis wird ein Raumprogramm für die Ganztagsschule Christianischule formuliert, das sowohl die Mindestanforderungen der mittlerweile nicht mehr gültigen Richtlinie (die analog zur Planung angewandt wird), als auch die Umsetzung der Schulreform (neue 5. und 6. Klassen) und die gesamte Schulentwicklungsplanung (Raum für Außenstelle Gymnasium), einbezieht.

 

In der nachstehenden Tabelle ist die gegenwärtige und die nach der Auflösung der Orientierungsstufe zum Schuljahr 2004/2005 erwartete Schülerzahl auf der Basis der bisherigen Übergangsquoten, in Klammern, dargestellt:  

 

 

Jahrgang

5

6

7

8

9

10

 

2003/04

 

-

-

93 / 4

91 / 4

171 / 6

142 / 6

497 / 20

2004/05

 

(78 / 3)

(98 / 4)

(86 / 3)

93 / 4

91 / 4

171 / 6

655 /

24

Differenz Klassen

+ 3

+ 4

- 1

0

- 2

0

+ 4

            

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zahl der Lehrkräfte wird nach Einschätzung der Schule um ca. 10 Lehrkräfte erhöht, so dass dann fast 50 Lehrerinnen und Lehrer an der Christianischule beschäftigt sind.

 

Im Schuljahr 2003/2004 nehmen gegenwärtig die 93 Schülerinnen  und Schüler des 7. Jahrgangs an der Ganztagsschule teil.

Durch ein entsprechendes Aufrücken in den nächsten Jahren wird die Schule dann über alle Jahrgänge 5 bis 10 Ganztagsschule sein.

 

Zu den Planungen der Ganztagsschule hinsichtlich des Raumprogramms lassen sich folgende Feststellungen treffen:

 

Mensa (Teil 1)

 

Es ist geplant, für die Jahrgänge 5 – 8 ein verbindliches Mittagessen anzubieten. Die Jahrgänge 9 und 10 können nach Aussage der Schule durch ein Kioskangebot in der Schule versorgt werden.

 

Da die Jahrgänge 5 – 8 auch alternativ zu Hause essen können, wird mit ca. 200 bis 250 Schülern als Essensteilnehmer gerechnet. Das Essen wird in zwei Sitzungen ausgegeben, eine Bestuhlung von 110 Plätzen reicht aus. Die Mensa wird auf

175 m² (=1,6 m²/Platz) eingerichtet, dazu 60 m² für die Küche und den Kiosk sowie 115 m² für den Umbau der benachbarten Lehrküche, die in ihrer Funktion erhalten bleibt, aber verbessert in den Mensabetrieb einbezogen wird.

 

Die Schulbauhandreichungen treffen hinsichtlich der Einrichtung einer Mensa die Aussage, dass diese für Ganztagsschulen “möglich” sind. Dabei sei “die Fläche unter Berücksichtigung des konkreten Falles zu ermitteln”.

Hier entspricht die Einrichtung der Mensa dem vorliegenden pädagogischen Konzept und stellt von daher ein wichtiges Element der Schule dar. Dazu ist die Größe auch durch die tägliche doppelte Nutzung der vorhandener Flächen angemessen ausgelegt.

 

Die bisher in den Räumlichkeiten untergebrachten Fachräume für Textil und Werken werden an anderer Stelle im Gebäude neu eingerichtet. Der Werkbereich wird dabei im Zusammenhang errichtet, die Nähe dieser Räume zueinander wird sich organisatorisch positiv auswirken.

 

Neugestaltung des Werktraktes und des Textilraumes (Teil 2)

 

Die Schulbauhandreichungen sehen für den Werkbereich bei einer vierzügigen Realschule ( 4 Züge x 0,160 Raumfaktor = 0,640 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge x 0,105 Raumfaktor = 0,420 [für Klassen 5 und 6]  = 1,060 ) einen Werkraum vor. Die

Größe des Werkraumes und seiner Nebenräume bemisst sich wie folgt:

 

 

 

Größe

Werkraum

20 Schüler jeweils

3,0 m²/Platz

60,0 m²

 

Stellfläche

20,0 m²

Materiallager

 

30,0 m²

Maschinenraum

 

35,0 m²

Lehrmittelsammlung

 

23,0 m²

gesamt

 

168,0 m²

 

Für den Werkbereich sind insgesamt 197 m² vorgesehen, wobei alle Elemente der Schulbauhandreichungen Berücksichtigung gefunden haben. Zudem trägt das vorhandene Raumangebot den zusätzlichen Bedürfnissen einer Ganztagsschule angemessen Rechnung.

 

Für die Einrichtung eines Textilraumes sehen die Schulbauhandreichungen einen Raum vor: ( 4 Züge x 0,105 Raumfaktor = 0,420 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge x 0,090 Raumfaktor = 0,360 [für Klassen 5 und 6]  = 0,780 ) .

Die Größe des Textilraumes und seiner Lehrmittelsammlung bemisst sich wie folgt:

 

 

 

Größe

Textilraum

20 Schüler jeweils

4,0 m²/Platz

80,0 m²

Lehrmittelsammlung

 

23,0 m²

gesamt

 

103,0 m²

 

Der vorgesehene Textilraum ist zwar nur 60 m² groß und erfüllt damit eigentlich nicht die Anforderungen der Schulbauhandreichungen. Die nach den Schulbauhandreichungen anteiligen Flächen für den Bügel- und Zuschneidebetrieb  werden aber nicht in vollem Umfange benötigt, so dass die Raumgröße als durchaus ausreichend angesehen werden kann.

 

Verlegung des Chemieraumes in den naturwissenschaftlichen Trakt (Teil 3)

 

Der neu einzurichtende Chemieraum sowie der Umzug des Biologieraumes und die Einrichtung eines naturwissenschaftlichen Mehrzweckraumes bildet mit dem bereits vorhandenen Physikraum in der 1. Etage des Gebäudes die Wiederherstellung der Einheit des naturwissenschaftlichen Traktes.

Die Schulbauhandreichungen sehen für Realschulen folgende Räume im naturwissenschaftlichen Bereich vor:

 

4 Züge x 0,750 Raumfaktor = 3,000 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge x 0,285 Raumfaktor = 1,140 [für Klassen 5 und 6]  = 4,140 ergibt vier Räume zzgl. Nebenräume. Die Größe der Räume bemisst sich wie folgt:

 

 

 

Größe

bei 4 Räumen

Übungsraum

30 Schüler jeweils

2,7 m²/Platz

81,0 m²

324,0 m²

Vorbereitung und Sammlung

einschl. Aufbewahrungsraum

50,0 m²

50,0 m²

 

Vorbereitungszone

28,0 m²

112,0 m²

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

 

486,0 m²

 

Der naturwissenschaftliche Bereich umfasst nach den vorliegenden Planungen für den Biologie-, den Physik-, den Chemie- und den Mehrzweckraum einschließlich aller Vorbereitungs- und Sammlungsräume 616 m².

Von daher sind die Vorgaben der Schulbauhandreichungen großzügig eingehalten. Die Nähe dieser Räume zueinander wird sich schul-organisatorisch positiv auswirken.

 

Freizeitbereich (Teil 4)

 

Die neu zu schaffende Zugangsmöglichkeit in zentraler Lage aus dem Pausenhallenbereich in den von der Schule selbst gestalteten Innenhof optimiert die Nutzbarkeit dieser Zone; insbesondere in den Pausenzeiten und dient der aktiven Erholung der Schülerinnen und Schüler.

Der bisherige provisorische Unterrichtsraum im Keller der Aula wird als Freizeit- und Aufenthaltsbereich den Schülern zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Rückzugsraum, Schülerbibliothek und Arbeitsecken (Teil 5)

 

Eine besondere Funktion für die Ziele der Ganztagsschule übernimmt der in der 1. Etage geplante Raum für die Schüler des 8. bis 10. Jahrganges.

Es handelt sich um den ehemaligen Musikraum, der in das Untergeschoss verlegt wird.

Als möglicher AUR wäre der Raum innerhalb des naturwissenschaftlichen Traktes  keinem Jahrgang direkt zuzuordnen. Von daher wird an dieser Stelle ein Raum geschaffen, der sowohl der Medienverwahrung, als auch der Mediennutzung dient und für die Erholung der Schüler zur Verfügung steht..

Konkrete Vorgaben ergeben sich dazu aus den Schulbauhandreichungen nicht. Es ist jedoch ein Raum, der in seiner Funktion vielen Zwecken zugute kommt, und mit seinen Arbeitstischen und den vier PC-Plätzen gerade im benachbarten naturwissenschaftlichen Unterricht  nutzbar ist.

 

Die bisherige “provisorische” OS-Bibliothek im Flur soll als altersangemessener Rückzugsraum für die 5. bis 7. Jahrgang erhalten bleiben. 

 

Sozialerfahrungsbereich (Teil 6)

 

Für die Einrichtung des Verwaltungsbereichs treffen die Schulbauhandreichungen grundsätzliche Regelungen. Hier geht es um die Neueinrichtung bestimmter Nutzungen in vorhandenen Räumen, die für den bisherigen Zwecke nicht weiter in Frage kommen.

 

 

 

Mindestgröße SchulbauHR

Geplante Größe

SV-Raum

 

15,0 m²

 30,0 m²

Konfliktlotsenraum

 

unerwähnt

21,0 m²

Beratungslehrer

 

10,0 m²

 30,0 m²

Sozialpädagoge

analog Koordinatoren

15,0 m²

30,0 m²

 

 

Die vier genannten Funktionsräume nutzen Räume des vorhandenen Gebäudebestandes:

Beratungslehrer: bisherige Raumnutzung: Verwaltung OS (Schulleitung)

Sozialpädagoge: bisherige Raumnutzung: Verwaltung OS (Sekretariat)

Konfliktlotsenraum: bisherige Raumnutzung: Gruppenraum OS im 1. OG

 

Der geplante SV-Raum soll sich im Untergeschoss befinden. Um diesen Raum dauerhaft nutzbar zu machen, ist eine Außenwandsanierung notwendig.

 

Wie die obige Darstellung allerdings aufzeigt, erfüllen die geplanten Größen  die Vorgaben der Schulbauhandreichungen.

 

Im Zuge der Schulreform benötigt die Stadt Lüneburg zusätzliche Räume für die Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Herderschule in den Räumen der OS und RS auf dem Kreideberg.

In einem Gespräch mit der Schulleitung der Christianischule wurde vereinbart, dass der vorhandene untere Flur der OS für das Gymnasium zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um 5 AUR und einen Gruppenraum, mögliche spätere Nutzung als Aufenthaltsraum für die Lehrkräfte der Außenstelle.

 

Um dem Raumbedarf der Herderschule weiter Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, die Räume für den Beratungslehrer (30,0 m²) und den Raum für den Sozialpädagogen (30,0 m² einschl. des “Putzmittelraumes” [derzeit Rektor der OS])

zu einem weiteren AUR zusammenzulegen, der nach Bedarf der Ganztagsschule oder der Außenstelle zur Verfügung stehen kann.

 

Für den Beratungslehrer und den Sozialpädagogen könnte eine gemeinsame Nutzung eines Raumes im Untergeschoss mit der SV oder eine gemeinsame Nutzung des geplanten Musikübungsraumes im Untergeschoss vorgesehen werden.

 

 

Musikübungsräume (Teil 7)

 

Die Schulbauhandreichungen sehen für Realschulen folgende Räume für das Fach Musik vor:

 

4 Züge x 0,230 Raumfaktor = 0,920 [für Klassen 7 bis 10] + 4 Züge x 0,145 Raumfaktor = 0,580 [für Klassen 5 und 6]  = 1,500 ergibt bis zu zwei Räume zzgl. Lehrmittelsammlung. Die Größe der Räume bemisst sich wie folgt:

 

 

 

Größe

bei 2 Räumen

Unterrichtsraum

30 Schüler jeweils

2,4 m²/Platz

72,0 m²

144,0 m²

Lehrmittelsammlung

 

15,0 m²

15,0 m²

 

 

8,0 m²

16,0 m²

gesamt

 

 

175,0 m²

 

Tatsächlich ist hier die Ganztagsschule durch den baulichen Bestand in ihren Chancen zur Nutzung vorhandener Räume begünstigt.

Durch die bereits erfolgte Herrichtung des Musikraumes der OS im Frühjahr 2003 verfügt die Schule bereits über einen für den Musikunterricht besonders geeigneten Raum (ca. 112 m²)

Die nach der vorliegenden Planung beabsichtigten weiteren zwei Räume ( 69 m² und 30 m² ) liegen im Untergeschoss in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem großen Musikraum. Hinsichtlich der Lage im Gebäudekörper muss festgehalten werden, dass das Musizieren in diesen Räumen die Belange des Schulbetriebes kaum stören dürfte. Dies kommt im Besonderen den zusätzlichen Angeboten der Ganztagsschule in diesem Bereich entgegen.

Wie unter Teil 6 beschrieben, wäre für den geplanten Musikübungsraum auch eine weitere Nutzung für andere Zwecke der Schule möglich. Die Gesamtfläche für Musikunterricht beläuft sich dann auf 181 m² in 2 Unterrichtsräumen zuzüglich 2 kleinen Räumen für die Lehrmittelsammlung. Für Übungszwecke kann im übrigen auch die Aula genutzt werden.

 

 

Lehrerzimmer (Teil 8)

 

Die Schulbauhandreichungen sehen für das Lehrerzimmer 2 m² je Lehrkraft vor.

Bei z.B.  50 Lehrkräften sollte die Größe des Lehrerzimmer demnach 100 m² betragen. Dazu kommen Flächen für “Teeküche, Garderobe, Postablage”.

 

Der beabsichtigte Ausbau des Lehrerzimmers der Christianischule beinhaltet 150 m² und entspricht damit den Anforderungen der Schulbauhandreichungen. Es ist dabei zu beachten, dass darin neben der “Teeküche, Garderobe, Postablage” auch die notwendigen Flächen für 2 PC-Arbeitsplätze und einem Besprechungszimmer, auch für Elterngespräche (lt. Schulbauhandreichungen 10 m²) enthalten sind.

 

Multifunktionsraum (Teil 9)

 

Es handelt sich um den Rückbau des bisherigen Lehrerzimmers der OS in einen AUR. Später ist an dieser Stelle  evtl. die Errichtung einer Lehrerbibliothek möglich, etwa wenn die Schülerzahlen künftig zurückgehen.

 

 

 

Bei den Planungsabschnitten Teil 10 bis Teil 20 handelt es sich um Vorhaben, die im wesentlichen der Sanierung des vorhandenen Gebäudes dienen.

Um anderem werden auch Maßnahmen an Deckenbereichen durchgeführt, die den Ausbau von künstlichen Mineralfasern (KMF) beinhalten.

Auch werden Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes durchgeführt.

 

Diese Maßnahmen sind nicht durch die Schulbauhandreichungen beschrieben; sie sind aber dringend erforderlich und nach dem vorliegenden Entwurf der Zuwendungsrichtlinien für Ganztagsschulen förderfähig und werden daher zur Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt.

 

Das Raumprogramm der Ganztagsschule Christianischule in tabellarischer Darstellung ist als Anlage beigefügt:

1.       Konzept der Schule

2.       Mindestanforderungen laut Schulbauhandreichungen (analog für Halbtagsschulen )

3.       Ergebnis und Perspektive nach Vorschlag der Verwaltung

 

 

b. Kosten- und Finanzierungsplan

 

Eine Übersicht der Grobplanung der Kosten ist in der Anlage 1 (die Systematik hält sich an die o.g. Gliederung) beigefügt. Deutlich muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die dargestellte Kostenaufstellung nicht  allein die Mindestmaßnahmen enthält, die die Christianischule zur Ganztagsschule ausbauen sollen. Es sind auch in großem Umfang (Teil 11 - 20) Positionen dargestellt, die den Sanierungsstau auch in dieser Schule beheben soll und ihre Attraktivität und Leistungsfähigkeit sichern soll.

 

In der gemeinsamen Sitzung des ABS + SchulA am 03.06.2003 wurde bereits darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen nicht realisierbar sind ohne den entsprechenden Zuschuss des Bundes bzw. des Landes. Selbst der aufzubringende Eigenanteil in Höhe von 10 % war damals in Frage gestellt. Sollte der gemeinsame Ausschuss den o.g. Ausführungen zustimmen, wird vorgeschlagen, dass Gesamtvorhaben in der Größenordnung von

 

2.590.610,-- € in 3 Bauabschnitten über die Jahre 2003 - 2004 durchzuführen.

 

Dabei sollte im Detail folgende Veranschlagung vorgesehen werden:

 

2004 ca. 793.000,-- € für die Teile 1, 2, 12 und 16. (Die nötige Gegenfinanzierung der Stadt ist sichergestellt, da im Rahmen des Schulbauprogrammes für die Christianischule bereits 79.300,-- € vorgesehen sind).

 

2005      ca. 924.600,-- € für die Teile 3 - 6, 8, 13, 17 - 18 (hiervon müssten zur      

Gegenfinanzierung der Stadt 92.500,-- € im Haushalt 2005 eingebracht werden).

 

2006       ca. 873.010,-- € für die Teile 7, 9 - 11, 14, 15, 17, 18 (hiervon müssten    

als Gegenfinanzierung der Stadt 83.500,-- € im Haushalt 2006       veranschlagt werden.

 

Insgesamt sollten sich die Betroffenen in diesem Zusammenhang deutlich machen, dass vor dem Hintergrund der doch sehr erheblichen Gesamtinvestition aus städtischen Mitteln lediglich zusätzlich (also bisher noch nicht vorgesehene Mittel) Beträge in Höhe von insgesamt nur ca. 166.000,-- € als Eigenanteil für die Jahre 2005 und 2006 fließen müssten.

 

 

2. Anne-Frank-Schule (Ganztagsschule)

 

a. Raumprogramm

Die Anne-Frank-Schule hat zum Schuljahr 2003/2004 den Betrieb (zunächst mit den Jahrgangsstufen 3 und 4) als Ganztagsschule aufgenommen. Sie wird als vierzügige Grundschule geführt. 

Um den Zielen der Ganztagsschule gerecht zu werden, ist es notwendig entsprechende bauliche Maßnahmen im vorhanden Gebäude umzusetzen.

Die Anne-Frank-Schule wurde bisher als Volle Halbtagsschule geführt. Ein entsprechendes Raumprogramm liegt von 1994 für den Ausbau zur Vollen Halbtagsschule vor und ist Basis für die Aufstellung des Raumprogramms zum Ausbau zur Ganztagsschule.

 

Das pädagogische Konzept in Verbindung mit der diesbezüglichen Raumplanung der Schule wird im Folgenden in Anlehnung an die Schulbauhandreichungen dargestellt. Im Ergebnis wird ein Raumprogramm für die Ganztagsschule Anne-Frank-Schule formuliert, das sowohl die Mindestanforderungen der mittlerweile nicht mehr gültigen Richtlinie (die analog zur Planung angewandt wird), als auch den noch nicht abgearbeiteten weiteren Sanierungsbedarf der Schule (u.a. PCB) berücksichtigt.

 

Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen:

Jahrgang

1

2

3

4

Summe

2003/04

 

85

87

67

85

324

2004/05

 

71

85

87

67

310

Differenz Klassen

-14

3

-2

4

+20

4

-18

3

-14

            

 

 

 

 

 

 

Im Schuljahr 2003/2004 nehmen gegenwärtig 151 Schülerinnen und Schüler des 3. und 4. Jahrgangs an der Ganztagsschule teil.

Durch ein entsprechendes Aufrücken in den nächsten Jahren wird die Schule dann über alle Jahrgänge 1 bis 4 Ganztagsschule sein. Es werden insgesamt 360 Ganztagsplätze geschaffen.

Im Sinne des geplanten Ganztagsschulzentrums Kaltenmoor  werden zu einem späteren Zeitpunkt die Planungen für den Einstieg der Hauptschule Kaltenmoor, der Kopernikusschule und des Johanneums noch folgen. Der Zeitpunkt des Einstiegs und die Zusammenfassung mit der Anne-Frank-Schule sind noch festzulegen, die pädagogischen Konzepte der 3 Schulen müssen von diesen noch erarbeitet werden.

 

Zu den Planungen der Ganztagsschule hinsichtlich des Raumprogramms lassen sich folgende Feststellungen treffen:

 

 

Das pädagogische Konzept der Ganztagsschule Anne-Frank-Schule ist im wesentlichen in die folgenden Bereiche unterteilt:

Teil 1: Freizeitbereich

Teil 2: Sozialerfahrungsbereich incl. Essensversorgung und

Teil 3: Unterrichtsbereich.

 

In der Bau- und Kostenplanung findet sich diese Untergliederung wieder.

 

Das pädagogische Konzept sieht eine Gliederung in 4 Jahrgangszentren vor.

Zu einem Jahrgangszentrum gehören:

  • 4 Klassenräume (AUR)
  • 2 Gruppenräume
  • 1 Raum mit Einzelarbeitsplätzen für Schüler und Lehrer und als Lagerplatz für lern- und Arbeitsmaterialien
  • Flur als Bewegungsbereich und Garderobe

 

Unter Teil 1 werden im wesentlichen entsprechend des pädagogischen Konzeptes der Schule Ruhe- und Rückzugsbereiche, Bewegungsbereiche und der Hausaufgabenbereich eingerichtet.

Dies erfolgt

  1. durch Umbau und Vergrößerung des bisherigen Musikraumes (Erdgeschoss), der zukünftig einer Mehrfachnutzung als Rückzugs-/Ruhebereich und Musikraum zugeführt werden soll und durch Umbau vorhandener Gruppenräume (3) und Schaffung neuer Gruppenräume im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss (5) – dabei entfällt ein Klassenraum.
  2. Schaffung eines Bewegungsraumes durch Vergrößerung des Eingangsbereiches – hier auch unter Schaffung einer multifunktionalen Fläche und Vergrößerungsmöglichkeit des Essensbereiches. Außerdem Schaffung größerer Freiflächen als Bewegungsbereich im 1. Obergeschoss. Ein Klassenraum und ein Aufenthaltsraum im Erdgeschoss, sowie ein Klassenraum und zwei Gruppenräume im 1. Obergeschoss entfallen dadurch.
  3. Schaffung eines Hausaufgabenraumes – dadurch entfällt ein Klassenraum im Erdgeschoss.

Bilanz für die AUR und FUR:                        - 4

 

 

Teil 2 umfasst den Sozialerfahrungsbereich, Lehrerarbeitsplätze und den Versorgungs-/Küchenbereich.

Dies erfolgt

  1. durch Umbau vorhandener und Schaffung neuer Lehrereinzelarbeitsplätze (3; 2 im EG, 1 im OG) und Schaffung von Sozialerfahrungs-/Gruppenräumen (2 im EG). Dadurch entfallen 3 Unterrichtsräume im EG, im 1.OG wird ein neuer Raum geschaffen.
  2. Für den Versorgungsbereich werden unter Aufgabe eines Fachunterrichtsraumes im EG und unter Anbau an diesen ehemaligen Fachraum und die bisherige Küche Plätze für Essenseinnahme (Mensa) geschaffen.
  3. Die Küche wird erweitert unter Nutzung jetziger Nebenflächen (Toilette, Abstellraum, Flur) um die erforderliche Trennung eines reinen und eines unreinen Bereiches zu schaffen.

Bilanz für die AUR und FUR:                        - 4

 

 

Unter Teil 3 handelt es sich um den Unterrichtsbereich – den Neubau (durch Aufstockung im ersten OG von 5 Klassenräumen und einem Fachraum (PC und Kunst), sowie dazugehöriger Nebenräume (Lehrmittel, WC) und der Verlegung der Treppenanlage.

Bilanz für die AUR und FUR:                        + 6

 

 

 

Das Raumprogramm der Ganztagsschule Anne-Frank-Schule in tabellarischer Darstellung ist als Anlage beigefügt:

4.       Konzept der Schule

5.       Mindestanforderungen laut Schulbauhandreichungen (analog für Halbtagsschulen )

6.       Ergebnis und Perspektive nach Vorschlag der Verwaltung

 

 

 

 

b. Kosten- und Finanzierungsplan

 

Eine Übersicht der Grobplanung der Kosten ist in der Anlage 2 (die Systematik hält sich an die o.g. Gliederung) beigefügt. Deutlich muss an auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die dargestellte Kostenaufstellung nicht nur Maßnahmen enthält, die die Anne-Frank-Schule zur Ganztagsschule ausbauen sollen. Es sind annähernd 600.000,--€ enthalten, die ausschließlich für die PCB-Sanierung der 3. und 4. BA ohnehin erforderlich wären.

 

In der gemeinsamen Sitzung des ABS + SchulA am 03.06.2003 wurde bereits darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen nicht realisierbar sind ohne den entsprechenden Zuschuss des Bundes bzw. des Landes. Selbst der Aufzubringende Eigenanteil in Höhe von 10 % war damals in Frage gestellt. Sollte der gemeinsame Ausschuss den o.g. Ausführungen zustimmen, wird vorgeschlagen, dass Gesamtvorhaben in der Größenordnung von

 

2.920.400,-- € in 4 Bauabschnitten voraussichtlich über die Jahre 2004 - 2007 durchzuführen.

 

Dabei sollte im Detail folgende Veranschlagung vorgesehen werden:

 

2004 ca.    518.400,-- € für den 1. BA,

 

2005            ca.    695.200,-- € für den 2. BA,

 

2006            ca. 1.117.000,-- €  für den 3. BA,

 

2007            ca.    589.800,-- € für den 4. BA.

 

 

Eine zeitliche Fixierung sollte jetzt lediglich für den 1. BA für 2004 erfolgen. Die weiteren BA sollten durch die Verwaltung festgelegt werden, sobald feststeht, wann und ob sich der Bund bzw. das Land an diesem Vorhaben beteiligen.

 

Insgesamt muss in diesem Zusammenhang auch hier sehr deutlich hervorgehoben werden, dass zu der doch sehr erheblichen Gesamtinvestition aus städtischen Mitteln lediglich (über 4 Jahre verteilt)                       

 

292.000,--€

 

als Gegenfinanzierung beizutragen sind. Ohne das Ganztagsschulprogramm wären zur PCB-Sanierung allein durch die Stadt Mittel in ähnlicher Größenordnung ca. 600.000,-- aufzubringen.

 

Die Pädagogischen Konzepte der Schulen sind als Anlagen beigefügt:

Anlage 3: Pädagogisches Konzept der Christianischule

Anlage 4: Pädagogisches Konzept der Anne-Frank-Schule

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Kostenschätzung Christiani-Schule

Kosten Anne-Frank-Schule

GTS Antrag Anne-Frank-Schule

Anne-Frank-Schule Raumprogramme

GTS Begründung Christiani-Schule

Christiani-Schule Raumprogramme

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenschätzung Christianischule (43 KB) PDF-Dokument (20 KB)    
Anlage 2 2 Kosten Anne Frank (24 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 3 3 GTS Antrag Anne-Frank-Schule (396 KB) PDF-Dokument (137 KB)    
Anlage 4 4 Anne-Frank-Raumprogramme (73 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 5 5 GTS_päd.Begründung_Christiani_08.10.031 (54 KB) PDF-Dokument (38 KB)    
Anlage 6 6 Christianischule-Raumprogramme (77 KB) PDF-Dokument (22 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.