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Vorlage - VO/0805/03  

 
 
Betreff: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte";
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
12.11.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen “Zeltberg” und “Goseburg” gelegenen Keulahütte liegt der südliche und der zentrale Bereich dieses Industrieareals brach. Auf diesen Flächen der ehemaligen Keulahütte plant ein Investor nunmehr die Errichtung eines Fachmarktzentrums sowie eine Büro- und Hotelnutzung. Dieses Gebiet ist zz. nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil und entlang des Bardowicker Wasserweges als Gewerbe-, im Übrigen als Industriegebiet nach § 8 bzw. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu beurteilen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gelände der ehem. Keulahütte entlang des Bardowicker Wasserweges als eingeschränkte gewerbliche Baufläche, im Übrigen als industrielle Baufläche und die Fläche der ehem. Heizkraftwerksbahn als Fläche für Bahnanlagen dar.

 

Vor einer Durchführung des o. a. Vorhabens sind daher zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Parallel sind der Bebauungsplan Nr. 126 “Ehemalige Keulahütte” aufzustellen und der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 51. Änderungsverfahrens für den Teilbereich “Ehemalige Keulahütte” entsprechend zu ändern.

 

Der Flächennutzungsplan soll dort künftig eine Sonderbaufläche “Einzelhandel und Dienstleistungen” darstellen, um ein Entwickeln des Bebauungsplanes Nr. 126 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Als erster Verfahrensschritt ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4 BauGB für den in der Anlage zeichnerisch beschrieben Geltungsbereich zu fassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 805Plan (405 KB) PDF-Dokument (234 KB)    
Anlage 2 2 805Übersicht (78 KB) PDF-Dokument (35 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch(BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 51. Änderungsverfahren für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich “Ehemalige Keulahütte” zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung einer Sonderbaufläche “Einzelhandel und Dienstleistungen”.