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Sachverhalt: Nach Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen
“Zeltberg” und “Goseburg” gelegenen Keulahütte liegt der südliche und der
zentrale Bereich dieses Industrieareals brach. Auf diesen Flächen der ehemaligen Keulahütte plant ein Investor nunmehr
die Errichtung eines Fachmarktzentrums sowie eine Büro- und Hotelnutzung.
Dieses Gebiet ist zz. nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang
bebauter Ortsteil und entlang des Bardowicker Wasserweges als Gewerbe-, im
Übrigen als Industriegebiet nach § 8 bzw. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu
beurteilen. Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt das Gelände der ehem. Keulahütte entlang des Bardowicker
Wasserweges als eingeschränkte gewerbliche Baufläche, im Übrigen als
industrielle Baufläche und die Fläche der ehem. Heizkraftwerksbahn als Fläche
für Bahnanlagen dar. Vor einer
Durchführung des o. a. Vorhabens sind daher zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zu schaffen. Parallel sind der Bebauungsplan Nr. 126 “Ehemalige Keulahütte”
aufzustellen und der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 51.
Änderungsverfahrens für den Teilbereich “Ehemalige Keulahütte” entsprechend zu
ändern. Der
Flächennutzungsplan soll dort künftig eine Sonderbaufläche “Einzelhandel und
Dienstleistungen” darstellen, um ein Entwickeln des Bebauungsplanes Nr. 126 aus
dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Als erster Verfahrensschritt ist der
Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4 BauGB für den in
der Anlage zeichnerisch beschrieben Geltungsbereich zu fassen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt
gem. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch(BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 51.
Änderungsverfahren für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich
“Ehemalige Keulahütte” zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung einer Sonderbaufläche “Einzelhandel und Dienstleistungen”. |
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