Der Verwaltungsausschuss beschließt
gem. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch(BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 51.
Änderungsverfahren für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich
“Ehemalige Keulahütte” zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung einer Sonderbaufläche “Einzelhandel und Dienstleistungen”.