Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 u. 4
Baugesetzbuch (BauGB) den, Bebauungsplan Nr. 55 “Hude” in einem 3.
Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung
eines Sondergebietes “Einzelhandel”. Der Änderungsbereich liegt nördlich der
Straße “Am Alten Eisenwerk” und ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage
zeichnerisch beschrieben.
Im Rahmen des
Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.