Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 u. 4
Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 50. Änderungsverfahren
für den Teilbereich “Am Alten Eisenwerk” zu ändern. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes “Einzelhandel”. Der
Änderungsbereich liegt nördlich der Straße “Am Alten Eisenwerk” und ist in der
Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch beschrieben.
Im Rahmen des
Verfahrens zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.